Eine Allgefahren-Deckung ist eine besonders weitgehende Form der Versicherungsdeckung. Die versicherten Gefahren werden hier nicht abschließend benannt, wie das bei Feuer-, Einbruchdiebstahl- oder sonstigen herkömmlichen Sach-Versicherungen der Fall ist.
Versichert ist demnach alles (Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen), was nicht explizit ausgeschlossen ist.
Klassische Ausschlüsse sind z.B.: Abnutzung und Korrosion, Verschleiß, innerer Verderb, Vorsatz, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie die Folgen aus Atomunfällen.
Im Gegensatz dazu wird bei herkömmlichen Versicherungslösungen ("Named-Perils-Deckungen") der Versicherungsumfang über die Beschreibung bestimmter Schäden und Gefahren sowie zusätzlich über Ausschlüsse definiert. Verkürzt lässt sich der Versicherungsumfang bei herkömmlichen Verträgen wie folgt beschreiben:
Versichert ist nur, was in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich genannt und nicht über Ausschlüsse wieder eingeschränkt wurde.
Bei einem Teil der am Versicherungsmarkt angebotenen Allgefahrenversicherungen ist ein weiterer wichtiger Vorteil die Umkehr der Beweislast. Während bei jeder herkömmlichen Versicherung der Versicherungsnehmer den Schadenseintritt beweisen muss, ist es bei "echten" Allgefahrenversicherungen genau umgekehrt: Nicht der Versicherungsnehmer muss die Ersatzpflicht des Schadens beweisen, sondern der Versicherer muss beweisen, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.
Häufig wird die echte Allgefahren-Versicherung verwechselt mit Multi-Risk-Policen, Vielgefahren- oder auch Vielschutz-Versicherungen. Fälschlicherweise wird oft auch die Extended Coverage-Versicherung mit der Allgefahrenversicherung gleichgesetzt. Über diese Versicherungsformen kann der herkömmliche Versicherungsschutz um weitere benannte Gefahren-Bausteine erweitert werden. Darüber hinaus gibt es den Baustein "unbenannte Gefahren", worüber der Versicherungsumfang dem der Allgefahren Versicherung nahezu angepasst werden kann. Jedoch muss der Versicherungsnehmer hier die Ersatzpflicht eines Schadens beweisen. Eine Allgefahren-/All-Risk-Deckung kann auch für Betriebsunterbrechungs- bzw Ertragsausfall-Versicherungen vereinbart werden.