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Betriebliche Altersversorgung (BAV)

Wahler & Co - Versicherungsmakler in Mannheim - ist Ihr kompetenter Partner, wenn Sie über die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung nachdenken.

Auf dieser Seite haben wir ein paar nützliche Informationen zur betrieblichen Altersversorgung zusammengestellt. Gerne stehen wir Ihnen aber auch persönlich zur Verfügung. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.

  1. Wann spricht man von betrieblicher Altersversorgung (BAV)?
  2. Was sind die 5 Wege zur Durchführung und worin unterscheiden sie sich?
  3. Was ist bei der Auswahl zu beachten?
  4. Wer zählt zu den begünstigten Personengruppen?
  5. Was sind die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung?
  6. Welche Zusageformen gibt es?

1. Wann spricht man von betrieblicher Altersversorgung (BAV)

Man spricht von betrieblicher Altersversorgung (BAV), wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern aus Anlass des Anstellungsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Invalidität, Alter und/oder Tod zusagen. Die betriebliche Altersversorgung ist in §1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert.

2. Die 5 Wege zur Durchführung einer betrieblichen Altersversorgung ...

  • Direktversicherung
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Pensionszusage
... und worin sie sich unterscheiden

Sie unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihre Gestaltungsmöglichkeiten, durch die sozial- und steuerrechtliche Behandlung sowie durch unterschiedliche Anlagevorschriften.

Darüber hinaus werden die Durchführungswege Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Pensionsfonds auch als mittelbare oder versicherungsförmige Durchführungswege bezeichnet, da die Durchführung bei einem rechtlich selbstständigen Unternehmen erfolgt.

3. Was bei der Auswahl zu beachten ist

Für die Auswahl einer Form der betrieblichen Altersversorgung sind zum einen die vom Arbeitgeber gewünschte Höhe der zugesagten Leistung und zum anderen steuer- und bilanzrechtliche sowie unternehmenspolitische Gründe entscheidend.

Ohne detaillierte Prüfung der tarif-, arbeits- und steuerrechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens lässt sich deshalb nicht sagen, welcher Weg für Sie der richtige ist.

4. Begünstigte Personengruppen

Die betriebliche Altersversorgung ist für die folgenden Personengruppen möglich:
  • Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter, Auszubildende)
  • nicht beherrschende Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH.
  • Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft (AG)
  • Unternehmer/Arbeitnehmer (beherrschende Gesellschafter einer GmbH)

Darüber hinaus kann die betriebliche Altersversorgung Betriebsfremden aufgrund einer ausschließlichen Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagt werden.

5. Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung

Die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung liegen in erster Linie in den Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen. Seit dem 01.01.2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung.

Weitere Vorteile auf Arbeitgeberseite

  • Risikoentlastung - das Versorgungsrisiko liegt beim Versicherungsnehmer
  • Die Verwaltung und die Abwicklung erfolgen durch das Versicherungsunternehmen
  • Langfristige Mitarbeiterbindung und sinkende Fluktuationskosten
  • Mitarbeiter werden motiviert und identifizieren sich stärker mit Ihrem Unternehmen
  • Höhere Attraktivität des Unternehmens am Arbeitsmarkt wegen Mitarbeiterverantwortung

Weitere Vorteile auf Arbeitnehmerseite

  • Sicherheit im Insolvenzfall
  • Sicherheit bei Arbeitslosigkeit (BAV wird grundsätzlich nicht auf das ALG II oder Harzt IV angerechnet)
  • Hohe Rentabilität aufgrund von Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen sowie Sonderkonditionen
  • weiteres Standbein der Altersvorsorge
  • Absicherung der Familie
  • Anspruch auf Endgeldumwandlung zur Sicherung der Altersvorsorge
  • Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen kann der Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortgeführt werden.
  • Es besteht ein Wahlrecht zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung.
  • Ähnlich der gesetzlichen Altersvorsorge sind die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung rechtlich geschützt.

6. Zusageformen

Zu den Zusageformen der betrieblichen Altersversorgung zählen:
  • die Leistungszusage - Sie sagen Ihrem Arbeitnehmer eine bestimmte Leistung zu, z. B. Zahlung einer Rente, einer Kapitalleistung oder eine Zahlung im Todesfall oder bei Invalidität.
  • die beitragsorientierte Leistungszusage - Sie sagen eine Leistung zu, die auf einen bestimmten Beitrag beruht. Zugesagt wird die garantierte Leistung des Versicherers, die sich ergibt, wenn mit dem Beitrag der versicherten Person ein vereinbarter Tarif zugrunde gelegt wird.
  • die Beitragszusage mit Mindestleistung - Sie sagen mindestens die Summe der gezahlten Beiträge zu. Hinzu kommen die erzielten Erträge. Abgezogen werden die Beitragsanteile, die für biometrische Risiken erforderlich waren. Die Mindestleistung muss im Versorgungsfall (z. B. Beginn der Altersversorgung) zur Verfügung stehen.

Kein Unternehmen gleicht dem anderen. Genau so individuell sollte deshalb auch die betriebliche Altersversorgung sein. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Einrichtung Ihrer betrieblichen Altersversorgung.

Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und können so die optimale Versicherungslösung für Sie finden. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung.

In allen Fragen zur betrieblichen Altersversorgung sind wir für Sie da: in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Heilbronn, Karlsruhe und Frankfurt.

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