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Betriebshaftpflichtversicherung (Firmenhaftpflichtversicherung)

Die Betriebshaftpflichtversicherung, auch Firmenhaftpflichtversicherung, deckt die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Unternehmens und der mitversicherten Personen wegen Personen-, Sach- und mitversicherten Vermögensschäden ab, die einem Dritten durch die betrieblichen Tätigkeiten des Unternehmens entstehen können. Versichert sind hierbei Schäden, die durch das Unternehmen als juristische Person sowie durch einzelne Mitarbeiter entstanden sind. Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung gestaltet sich wie folgt:

  • Prüfung, ob und in welchem Umfang Schadensersatz zu leisten ist
  • Abwehr ungerechtfertigter Forderungen
  • Kostenübernahme für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung
  • Schadensersatzzahlung

Durch eine Firmenhaftpflichtversicherung kann die Haftung von völlig unterschiedlichen Betriebsarten versichert werden. Hierzu zählen unter anderem Gewerbetreibende, Industrieunternehmen, Freiberufler und Handwerker. Oft besteht für gewisse Risiken auch eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Für die unterschiedlichen Risikogruppen/Tätigkeitsgebiete muss deswegen im Bedingungswerk dem jeweiligen Risikopotenzial des Versicherungsnehmers durch spezielle Deckungserweiterungen Rechnung getragen werden. Eine professionelle Beratung ist daher unumgänglich, um die sich am Markt befindlichen Deckungskonzepte zu analysieren und diese individuell auf den Bedarf des Kunden abzustimmen.

Fazit: Jeder braucht eine Haftpflichtversicherung, aber nicht jeder die selbe. (Finanztest)

Wichtige Hinweise zum Schadenfall!

Schadenfall in der Haftpflichtversicherung

Tun Sie im Haftpflicht-Schadenfall alles, was zur Aufklärung des Tatbestands und zur Minderung des Schadens erforderlich ist.

Zeigen Sie uns unverzüglich an:

  • jedes Ereignis, das einen Schaden verursacht oder Schadensersatzansprüche eines anderen zur Folge haben könnte
  • jeden Anspruch, der tatsächlich erhoben wird
  • jede gerichtliche und polizeiliche Maßnahme, die mit einem Schadenereignis zusammenhängt, und richten Sie sich nach den Weisungen, die Ihnen dann zugehen

Legen Sie gegen Mahnbescheide und einstweilige Verfügungen zur Wahrung der Fristen Widerspruch ein.

Wichtig:

Greifen Sie Entscheidungen des Versicherers - ob tatsächlich ein Haftplicht-Schaden vorliegt - nicht dadurch vor, dass Sie die Ansprüche des Geschädigten anerkennen oder befriedigen.

Wir sind Ihr zuverlässiger Versicherungsmakler im Raum Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Darmstadt, Frankfurt, Heilbronn, Stuttgart, Karlsruhe sowie in der gesamten Rhein-Neckar Region. In allen Fragen zur Betriebshaftpflicht-, Firmenhaftpflichtversicherung sind wir kompetenter Ansprechpartner.

Hier können Sie schnell und unkompliziert Kontakt zu uns aufnehmen.

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