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Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung

Unternehmen, die an arbeitsteiligen Produktionsprozessen beteiligt sind, haben das Risiko, dass sie für ihre Produkte über direkte Schäden hinaus für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden, die nicht über eine konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung abdeckt sind.

Hier ist der Abschluss einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung empfehlenswert. Es handelt sich dabei um eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung.

Hierdurch kann Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden für die nachfolgenden Punkte erreicht werden:
  • dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften
  • Weiterbearbeitung und Weiterverarbeitung
  • Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten
  • Ausbau des eigenen mangelhaften Produktes und Einbau eines mangelfreien Produktes
  • Herstellung mangelhafter Produkte durch gelieferte mangelhafte Maschinen
  • Prüf- und Sortierkosten

Kein Versicherungsschutz besteht allerdings für Schäden am eigenen Produkt oder für eine Nachlieferung eines mangelfreien Produktes.

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