Die Leitungswasserversicherung ersetzt Schäden, die an versicherten Sachen (Gebäude, Inventar, Vorräte) durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstehen, sowie Schäden an Zu- und Ableitungsrohren und an bestimmten Einrichtungen der sanitären Installation durch Rohrbruch oder Frost.
Außerhalb von Gebäuden können auch Zuleitungsrohre versichert werden. Ableitungsrohre sind nur noch bei wenigen Versicherern versicherbar. Hier bedarf es individueller Vereinbarungen.