Von der Versicherung des Seehandels ausgehend hat sich die Transportversicherung auf alle Arten des Transports zu Wasser, zu Lande und in der Luft ausgeweitet. Die Vielzahl der unterschiedlichen Interessen eröffnet ein weites Feld für die individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes, der in seinem Umfang - wie bei keinem anderen Versicherungszweig - den unterschiedlichen Erfordernissen des Wirtschaftslebens angepasst werden kann.
Nachstehend ein kurzer Überblick über die wesentlichen Sparten der Transportversicherung:
Schutz für Transporte von Handelsgütern mit allen verkehrsüblichen Transportmitteln
Schutz von Gütern und Standeinrichtung auf Messen und Ausstellungen
Schutz von Kunstgegenständen und Antiquitäten auf Ausstellungen in Galerien und in privatem Besitz
Schutz für Transporte von eigenen Gütern (auch Werkzeuge von Montagefahrzeugen) mit eigenen Fahrzeugen
Haftpflichtschutz für geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen
Schutz für das Reisegepäck auf Privat- und Geschäftsreisen
Schutz für akustische und elektronische Musikinstrumente und eventl. Zubehör
Bei größeren Transport-Schäden - in der Regel bei einem Schadensbetrag über € 2.500 – wird vor der Reparatur oder dem Entsorgen der Ware ein Havariekommissar mit der Begutachtung des Schadens beauftragt. Dies sollte mit dem Versicherer vorher abgestimmt werden.