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Transportversicherung

Von der Versicherung des Seehandels ausgehend hat sich die Transportversicherung auf alle Arten des Transports zu Wasser, zu Lande und in der Luft ausgeweitet. Die Vielzahl der unterschiedlichen Interessen eröffnet ein weites Feld für die individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes, der in seinem Umfang - wie bei keinem anderen Versicherungszweig - den unterschiedlichen Erfordernissen des Wirtschaftslebens angepasst werden kann.

Nachstehend ein kurzer Überblick über die wesentlichen Sparten der Transportversicherung:

Waren-Transportversicherung

Schutz für Transporte von Handelsgütern mit allen verkehrsüblichen Transportmitteln

Ausstellungs-Versicherung

Schutz von Gütern und Standeinrichtung auf Messen und Ausstellungen

Kunst-Versicherung

Schutz von Kunstgegenständen und Antiquitäten auf Ausstellungen in Galerien und in privatem Besitz

Werkverkehr-Versicherung

Schutz für Transporte von eigenen Gütern (auch Werkzeuge von Montagefahrzeugen) mit eigenen Fahrzeugen

Verkehrshaftungs-Versicherung

Haftpflichtschutz für geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen

Reisegepäck-Versicherung

Schutz für das Reisegepäck auf Privat- und Geschäftsreisen

Musikinstrumenten-Versicherung

Schutz für akustische und elektronische Musikinstrumente und eventl. Zubehör

Kasko-Versicherungen

  • Flusskasko für Binnenschiffe
  • Seekasko für Seeschiffe
  • Landkasko für selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Containerkasko
  • Wassersport-Kasko Versicherung für Wassersportfahrzeuge aller Art

Welche Unterlagen werden im Transport-Schadenfall benötigt?

  • Lieferpapiere, wie z. B. Lieferschein
  • Frachtpapiere, wie Speditionsauftrag, Frachtbrief, Paketkarte o. ä.
  • Lieferrechnung
  • Schadenrechnung
  • Schriftwechsel über die Reklamation der Ware mit Ihrem Kunden – sofern vorhanden
Wichtig:
  • Haftbarhaltung des Transportunternehmens
Hierbei handelt es sich um ein Schreiben an das Transportunternehmen, in welchem Sie das Transportunternehmen für den Schaden haftbar halten. Dieses sollte sofort nach Bekanntwerden des Schadens an das Transportunternehmen versandt werden, da hier gesetzliche Fristen einzuhalten sind.

Bei größeren Transport-Schäden - in der Regel bei einem Schadensbetrag über € 2.500 – wird vor der Reparatur oder dem Entsorgen der Ware ein Havariekommissar mit der Begutachtung des Schadens beauftragt. Dies sollte mit dem Versicherer vorher abgestimmt werden.

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