Außenversicherung und Hausrat: Was nutzt mir das?


Ist mein Besitz nur per Hausrat versichert, wenn er sich IM Haus befindet? Wie ist es auf Reisen oder Dingen außerhalb des Hauses? Wir klären auf.

Über eine Außenversicherung innerhalb der Hausratsversicherung ist der eigene Besitz auch mitversichert, wenn er sich nicht mehr innerhalb des Wohngebäudes befindet. Das gilt natürlich nicht dauerhaft, die Außenversicherung greift nur bei Gegenständen, die sich bis maximal 3 Monaten außerhalb des Gebäudes befunden haben. Sie ist also eine Erweiterung der Hausratsversicherung und greift besonders für Eigentum das aus Hotelzimmern, Krankenhauszimmer oder ähnlichen, temporären Unterkünften entwendet oder durch andere Risiken zerstört werden.

Ihr Eigentum ist also auch im Urlaub geschützt, vorausgesetzt, die Sachen haben sich bereits vor der Reise im Hausstand befunden oder sind für den ausgelagerten Versicherungsort (Stichwort: Wochenendhäuschen) bestimmt.

Heutzutage sind auch Sportgeräte wie Kanus, Gleitschirme, Surfbretter und ähnliches als Hausrat zu betrachten, das gleiche gilt auch für Musikinstrumente, auch wenn diese Dinge dauerhaft außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden. Hier muss allerdings der Wert des Objekts beachtet werden, bei sehr hochpreisigen Instrumenten sollte man eine andere Versicherung (Musikinstrumentenversicherung) wählen, um den bestmöglichen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Informationen benötigen.



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