Die BHV und der Asbest


Die Verwendung und Herstellung von Asbest ist seit 1993 per Gesetz verboten, da dieser enorme Gesundheitsschädliche Auswirkungen hat. Doch der Stoff ist heute noch im Alltag vorhanden. Die BHV greift ein.

Asbest stammt aus dem Griechischen und bedeutet „unvergänglich“. Es ist hitzebeständig, fest und dämmt sehr gut. Es ist also kaum verwunderlich das dieses Material seit Mitte des 19. Jahrhunderts bis ins späte 20. Jahrhundert im Bau eingesetzt wurde.

Alte Gebäudedächer sind meist noch mit Faserzementplatten gedeckt, dem offensichtlichstem Verwendungszweck von Asbest. Doch auch Heizkessel, Fensterbänke, Fliesenkleber, Bodenplatten und viel mehr wurden mit dem unvergänglichen Material hergestellt.

Doch die Gesundheitsgefährdung stellt die Vorteile des Materials in den Schatten. Seine Fasern verursachen Lungenkrebs, das wusste man schon 1940, nach dem Verbot 1993 wurde ein Entfernen von Asbestkomponenten jedoch nie gesetzlich verpflichtend.

Noch heute kommen Arbeiter in Altbauten mit dem Stoff in Berührung, über den Baustaub kann sich das Material weit verbreiten. Aus diesem Grund dürfen Umbau- und Abrissmaßnahmen nur noch von geschulten Fachkräften durchgeführt werden. 

Seit einiger Zeit sind Asbestschäden in den AHB ausgeschlossen. In der BHV für das Baugewerbe wird diese Gefahr oft noch mit abgesichert, fragen Sie uns also am besten gleich zu dieser speziellen Deckung, wenn Sie im Baugewerbe tätig sind.

Für mehr Informationen sprechen Sie uns gerne an!

Disclaimer: Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.



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