Die Gefahrenerhöhung in Hausrat und Wohngebäude


Sofern man den Versicherungsschutz nicht gefährden möchte, sollte eine mögliche Gefahrenerhöhung schnellstmöglich beim Versicherer angegeben werden. Aber welche Veränderungen stellen konkret eine Gefahrenerhöhung dar?

Eine Gefahrenerhöhung kann wird offiziell wie folgt definiert: Die Änderung eines gefahrerheblichen Umstands, nach dem der Versicherer bei Antragstellung in Textform gefragt hat, oder aber der Eintritt eines Umstands, der den Eintritt bzw. die Verwirklichung einer versicherten Gefahr bei normaler Verkehrsanschauung erhöht.

Welche Umstände können zu einer Gefahrenerhöhung in der Hausratversicherung führen?

  • Installation einer Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach, durch welche die Feuergefahr erhöht und im Falle eines Sturms dem Wind unter den Paneelen eine bessere Angriffsfläche geboten wird. Auswirkungen auf den Schutz oder die Prämie hat die Meldung in aller Regel keine. (Sofern die Anlage über eine separate Fotovoltaik-Versicherung abgesichert ist. Wird über die Wohngebäudeversicherung versichert, steigt natürlich die Versicherungssumme und aufgrund dessen dann natürlich auch die Prämie.)
  • Änderung der Betriebsart bei teilgewerblich genutzten Gebäuden
  • Unterlassung der Absperrung von Wasser und Strom (außer für Alarmanlagen) bei vorübergehendem Unbewohntsein
  • Unterlassung der Anzeige eines längeren oder gar dauerhaften Leerstands z. B. nach Umzug des letzten Elternteils in ein Alten- oder Pflegeheim
  • Lagerung feuergefährlicher Stoffe an exponierten Stellen, beispielsweise Farben und Lacke in die Nähe eines offenen Feuers (Holzofen etc.)

Es ist wichtig zu bedenken, dass diese Umstände eine Auswirkung auf den Versicherungsschutz haben und essenziell, sie beim Versicherer zu melden. Meist fällt erst im Schadenfall auf, dass es unbewusst zu einer Obliegenheitsverletzung gekommen ist.

Es gibt aber auch Möglichkeiten das Deckungskonzept an mögliche Verstöße anzupassen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir Sie zum Thema Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung beraten können.  



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