Missverständnis „normale Witterungsverhältnisse“ in der Bauleistungsversicherung


Bei einer Bauleistungsversicherung wir oft von „normalen Witterungsverhältnissen“ gesprochen und Versicherer und Kunde reden dabei oft aneinander vorbei. Wir klären auf…

Bei einer Bauleistungsversicherung spricht man, anders als bei einer klassischen Sachversicherung, von einer All-Risk Deckung. Die Bauleistungsversicherung sichert den Bauherrn gegen Schäden ab, für welche bauausführenden Firmen oder Architekten nicht haftbar gemacht werden können. Versichert sind das Bauobjekt und die erbrachten Bauleistungen inklusive Baustoffe und Bauteile. Nicht unter die Bauleistungsversicherung fallen die Baustelleneinrichtung, die Baugeräte, Leistungsmängel oder Schäden durch „normale Witterungseinflüsse“. Aber was sind „normale Witterungseinflüsse“?

Die versicherten Risiken der Bauleistungsversicherung müssen anders als die in einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung betrachtet werden. Während bei den genannten Versicherungen die Intensität oder Art der Witterung gewertet wird, muss bei der Bauleistungsversicherung die Häufigkeit der Witterung analysiert werden.

Ist ein Sturm mit Windstärke 9 aufgetreten und hat an Ihrer Baustelle zu einem Schaden geführt, werden die letzten zehn Jahre, bezogen auf den Monat des Schadens, betrachtet. Sind in diesen betrachteten zehn Jahren mehr als dreimal Witterungsverhältnisse mit der Windstärke 9 aufgetreten, kann der Sturm als „normale Witterung“ verstanden werden. Somit muss der Versicherer keinen Schadensersatz leisten.

Wir helfen Ihnen gerne weiter und bieten Ihnen Sonderlösungen, die einige Vorteile beinhalten. Wir beraten Sie gerne persönlich. Sprechen Sie uns gerne direkt an.



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