Steuertipps zum Thema Oldtimer


Eigentümer von Oldtimern können mit speziellen Kennzeichen Steuern sparen.

Wer einen Oldtimer sein Eigen nennt, besitzt gewissermaßen ein historisch wertvolles Kulturdenkmal auf Rädern. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und kommt den Haltern mit einer günstigeren Kfz-Steuer und Ausnahmeregeln im Bereich der Sicherheitstechnik entgegen. Es ist klar, dass nicht jedes alte Fahrzeug in den Rang eines Kulturguts aufsteigen kann. Es muss mindestens 30 Jahre alt sein und sich nachgewiesenermaßen in einem fahrtüchtigen und weitgehend originalen Zustand befinden. Um diesen Zustand zu gewährleisten, sollten nur Originalteile verwendet werden, gerade auch beim Motor. Genügt das Kraftfahrzeug den Anforderungen, so kann man aus unterschiedlichen Kennzeichen wählen, nämlich dem H-Kennzeichen, dem roten 07-Kennzeichen und dem Saisonkennzeichen. Wichtige Anhaltspunkte für die richtige Wahl sind das Nutzungsverhalten und steuerliche Aspekte.

H-Kennzeichen

Das H-Kennzeichen ähnelt dem regulären Kennzeichen, es wird aber ein „H“ am Ende hinzugefügt. Es wird vergeben, wenn das Fahrzeug die Kriterien eines Oldtimers erfüllt (Zustand, Alter) und verkehrssicher ist. Damit kann der Oldtimer wie jedes andere Fahrzeug am Verkehr teilnehmen. Bei einem Motorrad werden nur 46,02 €, bei allen anderen Kfz 191,73 € pro Jahr für die Kfz-Steuer fällig.

Sammler-07-Kennzeichen

Beim roten Kennzeichen folgen dem Kürzel für den Registrierungsbezirk die Ziffern „07“. Hier braucht es keinen Nachweis der Verkehrssicherheit, auch wenn ein solcher im eigenen Interesse und im Schadenfall von Vorteil sein kann. Dafür darf der Oldtimer nicht wie ein reguläres Fahrzeug genutzt werden. Laut §17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung darf er die Straße nur für „Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen“ sowie zu Überführungsfahren und Fahrten zu Wartungen und Reparaturen benutzen. Der Steuersatz ist derselbe wie beim H-Kennzeichen, allerdings ist es möglich, mehrere Fahrzeuge pro Kennzeichen anzumelden. Es darf aber immer nur jeweils eines damit fahren.

Saison-Kennzeichen

Oft soll der verkehrssichere Oldtimer nicht als Alltagsfahrzeug eingesetzt werden. Fährt man ihn z.B. nur während der warmen Jahreszeit, empfiehlt sich das Saisonkennzeichen. Gerade auch für sogenannte Youngtimer und andere Fahrzeuge ohne Oldtimerstatus ist diese Variante geeignet. Dazu wird das Fahrzeug zwischen zwei und elf Monaten am Stück pro Jahr zugelassen. Der Zulassungszeitraum wird auf dem Kennzeichen rechts angegeben. Außerhalb der Saison herrscht Betriebsruhe, Fahrten, wie zur Überführung oder Prüfung, sind dann nur mit einem Kurzzeitkennzeichen erlaubt, das das Saisonkennzeichen komplett überdeckt. Ansonsten ist das Kfz auf privatem Gelände abzustellen. Die Kfz-Steuer wird bei diesem Kennzeichen nur anteilig bezahlt, also ein Zwölftel pro Monat.

Reguläres Kennzeichen

Der Oldtimersteuersatz beträgt unabhängig vom Hubraum pauschal 46,02 bzw. 191,73 €. Bei einem Oldtimer mit geringem Hubraum lohnt sich daher ein reguläres Kennzeichen, wenn er ganzjährig eingesetzt werden soll. Geht man vom gegenwärtigen Steuersatz von 25,36 € pro 100 cm³ für Ottomotoren aus, so ergibt sich bei 191,73 € : 25,36 €/100cm³ , dass man erst bei einem Automobil mit über 700 cm³ Hubraum mit einem Oldtimerkennzeichen sparen kann.

Haben Sie Fragen an uns zum Thema „Oldtimer“ oder anderen Bereichen des Kfz-Versicherungsschutzes? Unsere Kfz-Experten  und  beraten Sie gerne.



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