Welche Vorteile hat eine KFZ-Flottenversicherung?


Damit der Fuhrpark stets einsatzbereit ist und Schäden unkompliziert und schnell behoben werden können, genügt nur eine einzige, aber dennoch sehr umfassende Kfz-Police, die als Rahmenvertrag den Versicherungsschutz aller Fahrzeuge eines Unternehmens abdeckt: die Flottenversicherung.

Eine Flottenversicherung deckt den Versicherungsschutz von sämtlichen Motorfahrzeugen eines Unternehmens oder von Selbstständigen in nur einem Rahmenvertrag ab, um so das Unternehmen vor Kosten zu schützen, welche den wirtschaftlichen Erfolg spürbar reduzieren könnten. Dazu zählen Totalschäden, Reparaturen oder längere Ausfälle von Fahrzeugen.

Die Vorteile einer Flottenversicherung

Größter Vorteil der Flottenversicherung ist der erheblich geringere Aufwand in der Verwaltung, denn alle Fahrzeuge werden in einem Vertrag zusammengefasst. Daraus resultieren auch oftmals Preisnachlässe, die sich zum Beispiel aus der durchschnittlichen Schadenfreiheitsklasse des gesamten Fuhrparks ergeben. Dadurch ist auch eine Kombination verschiedener Fahrzeugtypen denkbar. Darüber hinaus hat auch der Versicherer einen wesentlich geringeren Aufwand durch die Flottenversicherung, denn es Bedarf nicht mehr einen Vertrag pro Fahrzeug, wodurch er die Rahmenverträge für Fuhrparks zumeist günstiger anbieten kann. Flottenversicherungen werden oft ab mindestens 6 Fahrzeugen angeboten, manche Versicherer bieten aber auch für kleinere Fuhrparks ab 3 Fahrzeugen einen entsprechenden Rahmenvertrag an. Wahlweise kann der Schutz noch mit einer Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung erweitert werden. Des weiteren können nicht nur die Fahrzeuge selbst versichert werden, sondern auch die Fahrer können mit einer zusätzlichen Insassenunfallversicherung geschützt werden.

Was ist zu beachten?

Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen alle Fahrzeuge der Flotte auf das Unternehmen zugelassen sein und für dieses eingesetzt werden. Es müssen aber nicht nur Transporter und LKW's in der Flotte enthalten sein, auch PKW's welche als Dienstwagen genutzt werden können in den Rahmenvertrag aufgenommen werden.

Grundsätzlich gilt: Veränderungen im Fuhrpark müssen dem Versicherer gemeldet werden. Er passt dann den Deckungsschutz entsprechend an.

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