Werkverkehrsversicherung - Ist das notwendig?


Die Werkverkehrsversicherung ist eine sehr unterschätzte Versicherung. Dabei kann sie auf viele Branchen angewandt werden. Erfahren Sie mehr in unserem Magazinartikel.

Werkverkehrsversicherung - Ist das notwendig?

Eine Sache gleich vorweg: Ja, ist sie, wenn sie regelmäßig Güter oder Werkzeug transportieren.

Die Werkverkehrsversicherung ist eine sehr unterschätzte Versicherung. Viele denken dabei an den Handwerker, welcher mit seinen Werkzeugen und Geräten von einer Baustelle zur nächsten fährt. Allerdings kann diese Versicherung für wirklich sehr viele Branchen angewandt werden oder einfach gesagt: für alle, die Warenwerte transportieren. Den dieser Warenwert wird nämlich im Schadensfall nicht von der Kaskoversicherung übernommen.

Beispiel für einen Schadensfall: Der Transporter eines Handwerksbetriebes kommt von der Fahrbahn ab und überschlägt sich, die Werkzeuge und Geräte werden im inneren stark beschädigt oder gar aus dem Fahrzueg geschleudert.

Die Kaskoversicherung deckt nur den Schaden am Fahrzeug selbst ab, nicht aber den beschädigten Inhalt, welcher schnell den Wert des Fahrzeuges übersteigen kann.

Hier greift die Werkverkehrsversicherung. Sie versichert ausschließlich die eigenen Güter (auch gemietete, geliehene, etc.) die für eigene Zwecke, mit dem eigenem Fahrzeug und von eigenen Mitarbeitern eines Betriebes transportiert werden. Konkret sind Schäden und Verlust von Gütern und Waren durch Transportmittelunfall, Brand, Explosion, Blitzschlag und höhere Gewalt versichert.

Haben Sie weitere Fragen? Dann melden Sie sich gerne!

Im Schadensfall wird der Versicherungswert der verlorenen oder total beschädigten Güter geleistet, ein Abzug "Neu für Alt" kann berücksichtigt werden.

Was wird nicht geschützt?

Warenbeschädigung durch Krieg, Streik, Arbeitsunruhen, terroristische Gewalthandlungen, Beschlagnahmung durch Behörden, Kernenergie, unsachgemäße Verladung, Juwelierwaren, Dokumente, lebende Tiere und ähnliches können nicht durch die Werkverkehrsversicherung geschützt werden.

Auch der Transport durch Dritte mit Betriebsfremden Verkehrsmitteln, Diebstahl auf der Baustelle, Schlechte Sicherung und dadurch entstehende Schäden oder die eventuell verletzten Mitarbeiter bei Unfällen im Straßenverkehr werden von der Werksverkehrsversicherung nicht gedeckt. Hierfür werden zusätzliche Versicherungen benötigt. Sprechen sie gerne mit ihrem Berater für weitere Informationen.



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