Wichtige Urlaubstipps zum Thema KFZ-Versicherungsschutz im Ausland


Ob Anreise mit dem eigenen Wagen oder Miete eines Autos vor Ort – bei der Benutzung eines KFZ im Ausland gilt es nationale Besonderheiten und Versicherungskonditionen zu beachten.

Bevor das Fliegen so billig wie heute war, bot das Auto eine relativ günstige Möglichkeit den „Traum vom Süden“ wahr werden zu lassen. Aber auch heute noch hat die Anfahrt mit dem eigenen Pkw ihren Reiz –  man kann unterwegs die Gegend erkunden und ist am Ankunftsort mobil. 

KFZ-Versicherungsschutz im Ausland mit der „Grünen Karte“ 

Um dabei auch adäquat abgesichert zu sein, bedarf es eines passenden Versicherungsschutzes. Vor 1949 bedeutete das, dass der Fahrzeughalter an jeder Landesgrenze eine Kfz-Haftpflichtdeckung nachzukaufen hatte.  Dieser Vorgang vereinfachte sich erst, als die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", auch bekannt als „Grüne Karte“ eingeführt wurde. Sie wird in der Regel als Bestandteil eines überwiegend europäischen Systems von der Versicherung mit der Police mitgeschickt und bescheinigt den Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen.  Seit 1974, mit der Einführung des erweiterten Kennzeichenabkommens (Kfz-Kennzeichen = Versicherungsschutz) erübrigt sich die Mitnahme der „Grünen Karte“ in die teilnehmenden Länder. Allerdings kann es auch heute noch nützlich sein, die „Grüne Karte“ an Bord zu haben, wenn es beispielsweise um die Schadenabwicklung nach einem Unfall geht. Eine zusätzliche Kopie der Karte dabei zu haben ist empfehlenswert, um sie dem Schadenverursacher bzw. Unfallgeschädigten überreichen zu können.

Der Versicherungsschutz durch die „Grüne Karte“ kann allerdings nicht alles abdecken. So kann es bei einem Unfall, den der Versicherungsnehmer nicht zu verschulden hat, mitunter zu Problemen bei der Schadensregulierung kommen. Um hierbei abgesichert zu sein, empfiehlt sich ein Auslandsschadenschutz als Zusatz zur normalen Kfz-Haftpflicht. Einige Versicherungen bieten ihn ohne zusätzlichen Beitrag zur Haftpflichtpolice an, manche verlangen einen Aufschlag. Dennoch ist der Schutz lohnenswert, wenn der Versicherungsschutz des Unfallverursachers nicht ausreicht, um den Schaden zu decken oder die Versicherung die Kosten erst gar nicht übernimmt. Dazu kann es kommen, weil die Deckungssummen im Ausland oft niedriger sind als in Deutschland bzw. in einigen Nicht-EU-Ländern gar keine Versicherungspflicht für Pkw besteht. Der Auslandsschadenschutz übernimmt nun die Kosten bis zur vereinbarten Deckungsgrenze oder bezahlt die Differenz, die sich aus der zu geringen Deckungssumme der Versicherung des Unfallverursachers ergibt.

KFZ-Versicherungsschutz bei Mietwagen im Ausland

Als Alternative zum eigenen Wagen bietet sich, gerade bei weiter entfernten Urlaubsorten, ein Mietwagen an. Obwohl die Fahrzeuge vom Anbieter versichert sind, kann hier eine Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge, auch bekannt als „Mallorca Police“, von großem Nutzen sein. Häufig sind die Versicherungssummen im Ausland zu niedrig und reichen dann ggf. nicht aus um Schadenersatzforderungen zu decken, was schließlich bedeutet, dass der Mieter die Kosten selbst zu tragen hat.

Allerdings sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) mitunter nicht alle Länder aufgeführt. So gilt beispielsweise bei Reisen in die USA nur die Versicherungssumme, welche der Leihwagen im Ausland hat, in den Staaten also eine Mindestdeckung für Mietwagen von 50.000 US-Dollar. Dieser Betrag kann sich im Schadenfall als viel zu niedrig erweisen. Sollten Sie also einen Wagen in einem Land leihen wollen, das nicht in den AHB aufgeführt ist, empfiehlt sich eine Travellerpolice.

Was es neben dem KFZ- Versicherungsschutz noch zu beachten gilt

Um sorgenfrei mit dem Auto im Ausland unterwegs zu sein, sind neben einem adäquaten Kfz-Versicherungsschutz auch Kenntnisse der entsprechenden Verkehrsregeln wichtig. Denn diese können mitunter überraschend sein, vor allem wenn bei einem Verstoß empfindliche Strafen drohen.  Um sich in dieser Richtung abzusichern, nicht nur beim Begehen einer Ordnungswidrigkeit, sondern auch wenn man selbst als Unfallopfer zivilrechtliche Ansprüche hat, bietet sich der Fahrzeug-Rechtsschutz an. Und um auch bei einer Krankheit nicht die Kosten, die die eigene Krankenversicherung im Ausland nicht trägt, bezahlen zu müssen, sollten Sie auf eine Auslandskrankenversicherung nicht verzichten.

Noch mehr Wissenswertes zum Thema gibt es bei der kostenlosen App "Mit dem Auto ins Ausland" - ein praktischer Ratgeber vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.

Wir hoffen, dass Sie, nicht zuletzt dank unserer Tipps, einen entspannten Urlaub genießen.

Wenn Sie gerne mehr über das Thema KFZ-Versicherungsschutz oder andere Fahrzeugversicherungen wissen möchten, beantworten unsere Kfz-Experten Bettina Weigand und Daniel Issner gerne Ihre Fragen.



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