D&O-Versicherung

D&O wie Directors and Officers

Die Directors and Officers Versicherung (auch bekannt als Managerhaftpflichtversicherung ) ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die ein Unternehmen gegenüber ihrer Organe und leitenden Angestellten oder gegenüber Dritten bei möglichen Schadensersatzansprüchen versichert. Sie gehört damit zu den Berufshaftplichtversicherungen. 

Die D&O-Versicherung im Überblick

Die D&O-Versicherung bietet dem Unternehmen einen Versicherungsschutz für ihre Organe und leitenden Angestellten (Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Beirat, Manager, etc.).

Eine Deckung besteht bei Sorgfaltspflichtverletzungen ohne Vorsatz sowohl mit Innenhaftung als auch Außenhaftung. Das heißt, dass Schadensansprüche gegenüber dem Unternehmen selbst, sowie Schadensansprüche gegenüber Dritten abgedeckt sind.

Sämtliche Managertätigkeiten, sprich das operative Geschäft bis hin zu strategischen Entscheidungen, sind von der D&O-Versicherung abgedeckt.

Die D&O-Versicherung deckt im Falle der nichtberechtigten Schadensansprüche die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten (Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung). Im Falle der berechtigten Schadensansprüche den Schadensausgleich im Rahmen der Deckungssumme.

Eine Rückwärtsdeckung besteht, wenn der Schaden nicht vor Vertragsabschluss bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.

Manager und leitende Angestellte haften auch mit Ihrem Privatvermögen und Schadensersatzforderungen durch Pflichtverletzungen können oft in Millionenhöhe ausfallen. Durch eine D&O-Versicherung wird ein Schutz des Privatvermögens aller Unternehmensverantwortlichen und deren Familien gewährleistet.

Auch für das Unternehmen geht es im Falle einer Schadensersatzforderung um viel mehr als nur die Existenzsicherung. Denn auch das Image eines Unternehmens leidet, wenn leitende Angestellte aufgrund Pflichtverletzungen durch langwierige Gerichtsverfahren gehen müssen. Hier wird eine außergerichtliche und schnelle Einigung wichtig. In der Regel deckt die D&O-Versicherungs-Police auch die Anwalts- und Schlichtungskosten die eine solche Einigung mit sich bringt.

Auch für das Unternehmen geht es im Falle einer Schadensersatzforderung um viel mehr als nur die Existenzsicherung. Denn auch das Image eines Unternehmens leidet, wenn leitende Angestellte aufgrund Pflichtverletzungen durch langwierige Gerichtsverfahren gehen müssen. Hier wird eine außergerichtliche und schnelle Einigung wichtig. In der Regel deckt die D&O-Versicherungs-Police auch die Anwalts- und Schlichtungskosten die eine solche Einigung mit sich bringt.

Allen leitenden Angestellten oder Organen einer Gesellschaft obliegt ein sogenannter Pflichtselbstbehalt. Dieser sieht laut § 93 Abs. 2 AktG einen Selbstbehalt in Höhe von mindestens 10 Prozent des Schadens, bis hin zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Versicherten vor. Das Gesetz ist für alle Aktiengesellschaften und Rechtsformen gültig, deren einschlägige Normen auf § 93 AktG Bezug nehmen. GmbH’s sind von der Regelung nicht betroffen.

Weitere Bezeichnungen für die D&O-Versicherung sind unter anderem Managerhaftpflicht-Versicherung, Berufshaftpflicht-Versicherung für Manager, Geschäftsführer-Haftpflicht-Versicherung, Vorstands-Haftpflicht-Versicherung, Organhaftpflicht-Versicherung und Unternehmensleiter-Haftpflicht-Versicherung.


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Uwe Brand

Kundenbetreuer Außendienst
Betriebswirt (IHK)

Steffen Rein

Geschäftsführer
Diplom-Kaufmann (FH)

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