Erklärung zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
Erklärung zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen
Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges Thema! Daher beraten wir unsere Kunden unter anderem auch zu nachhaltigen Kapitalanlagen bei den von uns vermittelten Produkten individuell und persönlich.
Aktuell können diese gut bei fondsgebundenen Produkten durch die Auswahl von ESG-konformen Investmentfonds dargestellt werden. Im Rahmen der individuellen Beratung weisen wir auf erkennbare Vor- bzw. Nachteile hin.
Bei sonstigen Versicherungsprodukten ist derzeit die Betrachtung der nachhaltigen Kapitalanlage im Hinblick auf deren Kapitalstock häufig noch nicht möglich.
Für die Vermittlung von nachhaltigen Kapitalanlagen erhalten wir - und vergüten - regelmäßig die gleichen Vergütungssätze wie für andere Kapitalanlagen auch.