Bürgschaftsversicherung - Fragen und Antworten


Die Bürgschaftsversicherung bzw. die Kautionsversicherung stellt eine interessante Alternative zum Bürgschaftskredit einer Bank dar.

Wann kann eine Bürgschaftsversicherung nützlich sein?

Betrachten wir dazu zwei Fälle aus der Praxis:

Kreditlinienüberschreitung
Ein Bauunternehmer bekam von seiner Bank zu hören, dass sie ihm keine zusätzliche Kreditlinie einräumen könne, weil ein hoher Betrag bereits durch die Gewährleistungsbürgschaften ausgeschöpft sei. Durch eine Abwicklung seiner Bürgschaften hätte der Bauunternehmer die Kreditlinie seiner Bank in geringerem Maße oder sogar gar nicht belastet müssen.

Insolvenz
Obwohl Kapitalgesellschaften die persönliche Haftung begrenzen sollen, gilt dies oft nicht für Bankkredite. Um einen Kredit zu erhalten, ist der Gesellschafter meist gezwungen persönlich zu haften. Kommt es z. B. bei einer Baufirma zur Insolvenz, wird von den Bauherren oft die Bürgschaft in Anspruch genommen. Durch die übertriebene Darstellung von Mängeln wird dann der Baufirma die Möglichkeit zur Nachbesserung genommen. Sollte die Bank in Anspruch genommen werden, so nimmt diese für gewöhnlich Regress bei den Bürgen. Eine persönliche Haftung kann hier in der Regel durch eine Bürgschaftsversicherung ausgeschlossen werden.

Für wen eignet sich eine Bürgschaftsversicherung?
Sie eignet sich für alle Unternehmen, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere für Unternehmen aus dem Baugewerbe und dem Maschinen- und Anlagenbau.

Was wird versichert?
Durch die Bürgschaftsversicherung wird die Bankbürgschaft ersetzt.

Welche Bürgschaftsarten können u. a. abgedeckt werden?

Es können versichert werden:

  • Gewährleistungsbürgschaften – zur Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers
  • Ausführungsbürgschaften – zur Sicherung vertragsmäßiger Auftragsausführungen
  • Vertragserfüllungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung des Werkvertrages
  • Anzahlungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen
  • Bürgschaft für Altersteilzeit – Sicherheit für Mitarbeiter – gerät ein Arbeitgeber in Insolvenz, zahlt der Versicherer direkt an den Arbeitnehmer aus. Höchstbürgschaft für Wertguthaben
  • Bürgschaft für Zeitguthaben – Absicherung von Arbeitszeit im Baugewerbe. Guthaben auf Ausgleichs- und Entgeltkosten.
  • Bürgschaft für Reiseveranstalter

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur ein, wenn eine Insolvenz des Versicherungsnehmers vorliegt und kann nicht eine zu erbringende Leistung ersetzen. Wenn es nicht zu einer Insolvenz kommt und trotzdem die Kautionsversicherung in Anspruch genommen wird, muss das Unternehmen der Bank die erbrachten Zahlungen erstatten.

Wie errechnet sich die Prämie?
Die Prämie wird durch die Höhe der Avallinie bzw. dem Bürgschein-Limit ermittelt.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Es wird der Betrag bis zur maximalen Bürgschaftshöhe gezahlt. 

Haben Sie weitere Fragen? Dann melden Sie sich gerne!



Artikel nach Aktualität durchblättern