Da die Jagd viele Gefahren für den Jäger aber auch alle Beteiligten birgt ist die Jagdhaftpflicht nicht ohne Grund Voraussetzung für den Jagdschein. Geschützt sind sie als Jäger, Jagdpächter, Förster, Jagdveranstalter, Jagdfalkner und Forstbeamter.
Die Leistungen sind sehr umfangreich, einige wichtige werden wir hier auflisten:
- Schusswaffen und Munition
- Jagdhunde, Frettchen und Greifvögel
- Haus- und Grundbesitz
- Versicherung als Dienstherr im Jagdrevier
- Schäden an geliehenen Waffen, Gebäuden oder Tieren
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
Hier ein Beispiel für einen denkbaren Fall:
Bei der Jagd stürmt ein Wildschwein auf den Jäger zu, dieser feuert einen Schuss ab der am Schädel des Tieres zerlegt wird. Das Tier geht zu Boden aber durch die Splitter des Geschosses wird ein daneben stehender Jäger getroffen und muss operiert werden. Obwohl den Schützen keine Schuld trifft, springt die Jagdhaftpflicht auf seinen Wunsch ein und übernimmt den Schaden.