Alkohol und Versicherungsschutz - Was Sie wissen sollten


Alkoholische Getränke haben in Deutschland eine jahrhundertelange Tradition. Im Durchschnitt trinkt der Bundesbürger 104 Liter Bier, 20 Liter Wein, 4 Liter Sekt und 5 Liter Spirituosen – Pro Jahr. Alkohol ist also ein Gesellschaftliches Thema, es gibt allerdings vom Versicherungsaspekt her einiges zu beachten.

Schuldunfähigkeit, Bewusstseinsstörung und Deliktunfähigkeit

Der Konsum von Alkohol wirkt sich wie man weiß auf das Bewusstsein aus. Konsumenten haben motorische Schwierigkeiten, Sinnesstörungen und werden Leichtsinniger und Risikofreudiger in ihrem Verhalten, man kann also durchaus von einer Bewusstseinsstörung unter Alkoholeinfluss sprechen.

Deshalb kann nach § 20 StGB während eines Vollrausches von Schuldunfähigkeit ausgegangen werden, dies wirkt sich allerdings nur auf strafrechtliche Verfolgung aus. Deliktunfähigkeit die sich auf Schadensersatzansprüche auswirkt besteht nur bei krankhaften Störungen, damit bleiben bei Alkoholeinfluss PHV und Kfz-Haftpflicht leistungspflichtig. Die Kfz-Versicherung fordert allerdings vom Versicherten Regressansprüche, da das alkoholisierte fahren eines Kraftfahrzeuges verboten ist.

Alkohol und die Unfallversicherung

Grundsätzlich bietet die Unfallversicherungen keinen Schutz, wenn der Unfall Folge einer Bewusstseinsstörung war, welche ja unter Alkoholeinfluss gegeben ist. Allerdings haben viele Unfalltarife mittlerweile auch einen Schutz in berauschtem Zustand – bis zu einer gewissen Promillegrenze. Dies gilt besonders bei Kfz-Unfällen.

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