Hausrat oder Wohngebäude?


„Hausrat ist das, was herausfällt wenn man das Haus auf den Kopf stellt.“ Diese Regel kann durchaus angewendet werden, Küchen und Böden können dabei allerdings differenziert betrachtet werden.

Wo ist der Unterschied?

Eine Einbauküche bezeichnet eine Küche, die individuell von einem Handwerker angefertigt und an den Raum angepasst wurde. Dadurch ist ein Ausbau nicht ohne hohen Wertverlust zu bewerkstelligen. Die Einbauküche gehört somit als fester Gebäudeteil zur Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Beschädigt ein Mieter die Küche, trägt dessen Privathaftpflichtversicherung die Kosten, wenn Mietsachschäden mitversichert sind.

Eine gemietete Anbauküche oder Küchenzeile gehören aber nicht zur Gebäudeversicherung sondern zur Hausratsversicherung, das man sie meist problemlos in anderen Gebäuden aufbauen kann und sie in Serie produziert werden. Solche Anbauküchen muss der Mieter selbst über seine Hausratsversicherung absichern, da die Privathaftpflichtversicherung hier keinen Schadensersatz leistet.

Bodenbeläge

Besonders bei hochwertigen Echtholzböden oder Teppichböden ist ein Schaden ärgerlich und möchte versichert sein. In der Praxis sind Feuer und Wasser die Hauptgründe für Schäden an Bodenbelägen. Oftmals muss bei Schäden an Teilen des Bodens gleich der ganze Belag ausgetauscht werden. Doch wer zahlt den Schaden?

Hat der Eigentümer Parkett oder Laminat verlegt, ist dieser über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Auch vom Mieter ausgetauschte Böden sind hier mitversichert. Lediglich nachträglich angebrachte Böden, die kein Ersatz sind, müssen gesondert in die Gebäudeversicherung mit aufgenommen werden.

Vom Mieter eingebrachte Bodenbeläge, die er auf eigene Kosten beschafft hat und für die er das Risiko trägt, sind in aller Regel über die Hausratsversicherung versichert.

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