Welche Mietsachschäden durch Haustiere sind eigentlich versichert? Und welche nicht?


Inwiefern ist gemieteter Wohnraum gegen Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, versichert? Wer leistet Schadensersatz gegenüber dem Vermieter?

In Deutschland leben verteilt auf 18 Prozent der Haushalte etwa 9,2 Millionen Hunde sowie verteilt auf 22 Prozent der Haushalte etwa 13,7 Millionen Katzen. Werden die Statistiken um weitere Haustier-Arten ergänzt, kann man davon ausgehen, dass etwa in jedem zweiten Haushalt ein Haustier gehalten wird. Gerade in Mietwohnungen kommt es bei Auszug häufig zu Problemen, wenn Beschädigungen festgestellt werden, die von Haustieren versursacht wurden. Zahlt hier die Versicherung?

In den allermeisten Fällen sind Schäden, die durch eine einmalige Handlung des Haustiers verursacht werden, durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung bzw. Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Ist ein Schaden aber über einen längeren Zeitraum entstanden, so sind die Versicherer meist deutlich zurückhaltender in der Schadensübernahme. Ähnlich bei Schäden, die durch die regelmäßige Benutzung und den Gebrauch der gemieteten Räume entstanden sind, da „normale Abnutzung“ keinen Versicherungsfall darstellt.

Oftmals ist es schwierig nachzuweisen, ob es sich um ein einmaliges Schadensereignis oder ein mehrfach wiederholtes gehandelt hat. Für Versicherungsnehmer besteht zudem die Schadenminderungspflicht, also die Pflicht, eine Wiederholung der Beschädigung zu verhindern.

Grundsätzlich gilt, dass der jeweilige Einzelfall und die Sachlage im Detail sowie die Höhe des entstandenen Schadens betrachtet werden muss. Im Wesentlichen sollten Schadensfälle aber immer dem Versicherer gemeldet werden, auch wenn eine Ablehnung der Schadensübernahme eine Möglichkeit sein kann.

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