Rückbaubürgschaften für Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen


Sie möchten in eine zukunftsweisende Energieanlage investieren? Ein solches Bauvorhaben ist oft sehr großflächig und wird vermutlich auf fremdem Grund und Boden errichtet. Sie als Betreibender sind dazu verpflichtet, eine sogenannte Rückbauverpflichtungserklärung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einzureichen.

Was genau ist eine Rückbaubürgschaft?

Sie ist die Garantie für den Rückbau von Windkraft- und Solaranlagen nach Einstellung des Betriebes. Die Rückbaubürgschaft stellt für einen Grundstückseigentümer die Sicherheit dar, dass sein Grund und Boden möglichst wieder in den Ausgangszustand zurückversetzt wird, nachdem dieser durch bauliche Maßnahmen mehr oder weniger stark verändert wurde.

Sie als Betreibender sind dazu verpflichtet, die Anlage nach ihrer dauerhaften Aufgabe zurückzubauen. Der Rückbau umfasst explizit auch das Fundament, die Zuwegungen und alle weiteren Bodenversiegelungen und ist gesetzlich im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Bauvorhaben mit der entsprechenden Rückbaubürgschaft und möchten damit unseren Beitrag zur Nachhaltigkeit und der Energiewende leisten. Sprechen Sie uns an!



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