Welche Versicherung greift bei Schäden durch versuchten Einbruch?


Die Zahl der Einbruchdiebstähle in den vergangenen fünf Jahren um rund ein Drittel angestiegen. Sowohl im Stadtgebiet als auch auf dem Land. Doch wer haftet in solchen Fällen?

Die Zahl der Einbruchdiebstähle in den vergangenen fünf Jahren um rund ein Drittel angestiegen. Sowohl im Stadtgebiet als auch auf dem Land.

Wer nach kurzer Abwesenheit oder einem Urlaub feststellt, dass an Fenster oder Türen Einbruchsspuren zu erkennen sind, sollte umgehend die Polizei alarmieren und den festgestellten Schaden zur Anzeige bringen.

Oftmals stellen sich Beschädigte die Frage welche Versicherung in diesem Fall greift und nehmen oft – fälschlicherweise – an, dass die Gebäudeversicherung den entstandenen Schaden trägt.

Diese schützt aber lediglich bei allgemein bekannten Gefahren wie Feuer, Sturm usw. Standardmäßig gehört der Schutz der Immobilie bei Einbruchsschäden jedoch nicht mehr zum Leistungsumfang einer Wohngebäudeversicherung.  

Schäden die durch einen versuchten Einbruch an Fenster, Türen oder Ähnlichem entstanden sind, stehen unmittelbar in Verbindung mit dem Hausrat und werden daher durch die Hausratversicherung reguliert. Es muss allerdings ersichtlich sein, dass der entstandene Schaden eindeutig auf einen Einbruch zurückzuführen ist. Deshalb ist es wichtig, bei Verdacht auf Einbruch bzw. versuchten Einbruch, direkt die Polizei zu kontaktieren.



Artikel nach Aktualität durchblättern