Die Bauherrenhaftpflicht und die Eigenleistung


Bei einem Hausbau ist es für Bauherren mit handwerklichem Hintergrund leicht, einen großen Teil an Eigenleistung zu erbringen. Aber ab wann ziehen Versicherer die Grenze zwischen Eigenleistung und Bauleitung?

Es gibt sehr viele unterschiedliche Typen Bauherren. Die meisten wollen Eigenleistung erbringen – ein Vorhaben, das dem einen besser und dem anderen schlechter gelingt. In manchen Fällen hat ein Bauherr aber einen Bezug zur Baubranche und sind in der Lage, einen großen Teil an Eigenleistung einzubringen und viel handwerkliche Arbeit zu leisten.

Der Teil der Eigenleistung oder gar Bauleitung, der am Gesamtprojekt erbracht wird, muss auch bei der Beantragung der Bauherrenhaftpflicht korrekt angegeben werden. Dafür ist es essenziell zu wissen, was der Versicherer unter diesen Begriffen versteht:

Eigenleistung

Viele Bauherren wissen nicht, dass die Eigenleistung nicht nur der Teil der Arbeit ist, der tatsächlich selbst erbracht wird, sondern auch miteinbezieht, wenn befreundete oder verwandte Handwerker ihre kostenfreie Hilfe ins Bauvorhaben einbringen.

Bauleitung

Ab wann ist der Bauherr gleichzeitig auch der Bauleiter? Die Versicherer haben in der Regel eine sehr klare Definition eines Bauleiters oder fordern einen Nachweis über die entsprechende Eignung vom Kunden an. Kümmert sich ein Bauherr also etwa um die Vergabe an die Gewerke oder den zeitlichen Ablauf, ist er damit noch kein Bauleiter.

Fast jede Bauherrenhaftpflichtversicherung ermöglicht, meist mit Sublimits, den Einschluss der Eigenleistung. Allerdings bieten die wenigsten Versicherer den Einschluss der Bauleitung in die Versicherung. Wir haben diejenigen wenigen, bei denen ein Einschluss von beidem möglich ist.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen gerne persönlich.



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