Die falsche Bausumme in der Bauherrenhaftpflicht?


Falsche Angaben gefährden den Versicherungsschutz. Dies kann auch bei der Bauherrenhaftpflicht zu negativen Konsequenzen führen.

Als Basis der Kalkulation dient bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung die Bausumme, welche beim Abschluss angegeben werden muss. Grundsätzlich gilt, dass der Geldbedarf aus der für die Bank erstellte Kalkulation für das Bauprojekt auch für die Bauherrenhaftpflicht angegeben werden kann. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen es zu problematischen Diskrepanzen kommen kann:

Fehlende Eigenleistung

Die Muskelhypothek ist ein wichtiger Bestandteil für viele Baufinanzierungen. Da Bauherren allerdings oftmals nicht selbst in handwerklichen Berufen arbeiten, schätzen sie ihre eigenen Kräfte nicht realistisch ein und überschätzen ihre Eigenleistung. Beim Abschluss einer Bauherrenversicherung wird die Eigenleistung abgefragt. Ändert sich diese Summe während der Bauphase durch 

Abbrucharbeiten nicht einkalkuliert

Die Bausumme sollte alle Arbeiten, die für den Bau eines Gebäudes anfallen, berücksichtigen. Dazu zählt auch der Abriss eines alten Gebäudes. Dies wird oftmals nicht in die Kalkulation mit einbezogen, gehört aber bei der Beantragung der Bauherrenhaftpflicht zur Bausumme.

Kostensteigerungen und Lieferprobleme beim Baumaterial

Die aktuelle Situation um die Bauholzknappheit zeigt, dass es keine Garantie dafür gibt, dass die Preise am Markt konstant bleiben. Ändert sich der Materialpreis, steigt automatisch auch die Bausumme. Schlimmer noch ist es, wenn hohe Kosten entstehen, weil es bedingt durch den Materialmangel zum Baustopp kommt.

Was passiert im Falle einer versäumten Nachmeldung?

Eine Nachmeldung der höher ausfallenden Bausumme sollte immer unverzüglich geschehen. Wird im Schadenfall eine falsch angegebene Versicherungssumme festgestellt, kann der Versicherungsschutz komplett entfallen.

Da in den letzten Jahren die Schadenquoten der Schadenfälle um die Bauherrenhaftpflicht explizit bei gewerblichen Bauprojekten stark gestiegen sind, ist davon auszugehen, dass die Versicherer in dieser Hinsicht sehr konsequent handeln. Bedenken Sie, dass eine Abweichung der Bausumme im Schadenfall immer Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat.

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