Warum sind Uhren keine Wertsachen?


Zeit ist kostbar und Zeitanzeiger können auch schnell eine Menge Geld kosten. Doch laut Rechtssprechung gelten selbst Uhren der Marken Breitling oder Rolex nicht zwingend als Wertgegenstände. Wir klären auf!

Der Einstieg beim Kauf hochwertiger Uhren beginnt bei rund 2.000 €, nach oben sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Auch bei vererbten oder geschenkten Uhren können schnell recht hohe Werte entstehen. Werte, die man besser über eine Hausratsversicherung versichern sollte. Gefühlt stuft man also Uhren jenseits der 2.000€ schnell als Wertgegenstand ein, dies ist schließlich ein hoher Wert für einen kleinen Gegenstand mit dem man „nur“ die Zeit meßen kann. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied allerdings in einem Beschluss von 2011, dass es sich bei Uhren, sogar solche mit Gold und Platin besetzten Modelle, NICHT um Wertsachen handelt.

Der Grund ist simpel: Der Hauptzweck einer Uhr ist nunmal das Zeit meßen, der Aspekt des Schmuckgegenstandes ist dem untergeordnet. Damit fällt die Uhr mit dem „normalen“ Hausrat des Versicherten zusammen – außer man hat seine Uhren ausdrücklich als Wertsachen in seinen Versicherungsbedingungen beschrieben.

Bei Wertsachen gibt es fast immer einen bestimmten Prozentsatz als Obergrenze in der Versicherungssumme. Für Gegenstände aus Gold, Platin, Perlen oder ähnlichem, die nicht in abgeschlossenen Schutzschränken aufbewahrt werden gelten meist sehr viel niedrigere Prozentsätze. Es ist also besser, seine Uhren als „normalen“ Hausrat versichert zu lassen.

Aber Obacht: Bei Gegenständen aus Gold gelten andere Bedingungen! Besteht Ihre Uhr also überwiegend aus Gold kann der Schmuckcharakter vor den Verwendungszweck als Zeitmesser rücken und so wird die Uhr dann doch zum Schmuckgegenstand.



Artikel nach Aktualität durchblättern