Der Begriff Unfall ist klar definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Eigenbewegung definiert also eine Gesundheitsschädigung, welche nicht durch eine Kraft von außen herbeigeführt wurde sondern durch Eigenverschulden, selbst wenn es durch Reflexhandlung oder falsche Bewegung herbeigeführt wurde. Was bedeutet das nun? Sie müssen sich auch im Punkt Eigenbewegung absichern, sollten Sie in der Freizeit viel Sport betreiben oder anderen Aktivitäten nachgehen, welche solche Verletzungen begünstigen, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein.
Ein paar Beispiele für einen Schadensfall durch Eigenbewegung:
- Sie knicken beim Fußballspielen um und reißen sich das Kreuzband
- Beim Skifahren reißen Sie sich durch ungeschickte Bewegung die Bänder
- Sie knicken beim Spazierengehen um und überdehnen sich die Bänder
Sie sehen also, besonders als Freizeitsportler lohnt es sich gegen „Unfälle“ durch Eigenbewegung mitzuversichern, besonders wenn durch Verletzungen die Ausübung des Jobs gefährdet sein könnte. Wir beraten Sie gerne persönlich für ein passendes Angebot.