Eigenschaden bei der KFZ-Versicherung


Ihre Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenansprüchen von Dritten. Wer zahlt aber wenn Sie versehentlich mit ihrem Auto das Auto ihrer Frau rammen? Wir klären auf.

Viele Familien haben gleich mehrere Autos, die alle auf ein Familienmitglied zugelassen sind. Wenn dann mal das „gewohnte“ Fahrzeug in der Werkstatt ist, wird einfach das Auto des Partners oder der Eltern genutzt, um an diesem Tag zur Arbeit zu kommen. Besonders wenn das geliehene Auto eine andere Größe hat als das gewohnte Fahrzeug hat, kann es schnell zu Fehleinschätzungen von Abstand kommen. Ein Beispiel für Eigenschaden:

Ihr Sohn leiht sich für den Tag ihren SUV um einem Freund beim Transport zu helfen. Beim Einparken in den Hof Zuhause verschätzt er sich und schrammt mit der Front am Pfosten des Hoftores entlang, beschädigt das Auto und verbiegt den Pfosten, welcher von einem Metallbauer neu errichtet werden muss. 

In einer normalen Versicherung ist dieser Eigenschaden nicht mitversichert, er kann aber mitversichert werden. Nicht alle Versicherungen regeln dies über die Haftpflicht, sie bieten die Eigenschadenabdeckung nur im Zusammenhang mit einer Vollkaskoversicherung. Wird die Eigenschadendeckung wie bei unserem obigen Beispiel in Anspruch genommen, findet meist eine Rückstufung statt. Soweit, so normal. Allerdings wird bei Eigenschaden häufig auch eine Selbstbeteiligung fällig, meist zwischen 300€ und 500€.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Beratung in Sachen Eigenschadenabdeckung benötigen!



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