Warum eine Dienstreise-Kasko-Versicherung für Unternehmer wichtig ist


Wenn das private Fahrzeug auch für dienstliche Fahrten genutzt wird, ist diese Absicherung unverzichtbar!

Schadenbeispiele, wie sie jeden Tag passieren

  • Die Schreinerei Sammet aus Fulda schickt ihren Werkstattleiter und zwei Mitarbeiter auf die Internationale Handwerksmesse nach München. Die Fahrt wird mit dem Minivan des Werkstattleiters angetreten. Kurz vor Ingolstadt rutscht das Fahrzeug in einem starken Regenschauer gegen die Leitplanke.
  • Eigentlich sollte der neue Geschäftspartner nach einem Termin mit dem Firmenwagen zum Bahnhof in der Nachbargemeinde gebracht werden, doch das Fahrzeug ist gerade wegen einem Getriebeproblem nicht einsatzfähig. Deshalb bietet der Mitarbeiter Heiko S. an, den Kunden mit seinem BMW zum Zug zu bringen. Auf dem Rückweg läuft ihm in einem Waldstück ein Reh ins Auto und er setzt den Wagen deshalb an einen Baum. An der gerade einmal zwei Jahre alten Limousine entsteht ein Totalschaden.
  • Im Büro der Spedition ,,fast & furious" ist der Kaffee ausgegangen. Deshalb wurde die kaufmännische Angestellte Sandra B. darum  gebeten,  mit  ihrem  Privatwagen  in einem nur wenige Kilometer entfernten Supermarkt  ein paar Päckchen  Kaffeebohnen zu besorgen. Als sie nach dem Einkauf wieder  zu ihrem  Golf auf dem  Parkplatz kommt, stellt sie einen Kratzer im Kotflügel hinten links fest. Der Fahrer, der beim Ausparken nicht gut genug aufgepasst hatte, hat sich aus dem Staub gemacht. ..
  • Beim Pflegedienst „Fazit" steht der TÜV-Termin für das Fahrzeug von Schwester Michaela an. Da die Patienten aber versorgt werden müssen, fährt sie ihre Tour mit dem Privat-Pkw. An einer schlecht einsehbaren Kreuzung kommt es zu einem zusammentreffen mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, was in einer Kollision mit viel verbeultem Blech endet.

Ist Ihnen bewusst, dass der Arbeitgeber in jedem dieser Beispiele seinem Angestellten gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet ist? Die Grundlage dafür ist der§ 670 BGB mit folgendem Wortlaut:

Demnach muss der Arbeitgeber für Schäden einstehen, welche bei beruflich veranlasster Nutzung am Fahrzeug des Mitarbeiters entstehen, sofern der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Es ist also erst einmal egal, wer an dem Unfall Schuld hatte - der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Arbeitgeber.

Wie Sie sich schützen können

Wenn Sie sich gegen dieses Haftungsrisiko absichern und Sie somit vor möglicherweise anfallenden Ersatzansprüchen bewahren möchten, dann ist eine Dienstreisekaskoversicherung das geeignete Mittel zum Zweck! Und dieser Schutz greift nicht nur bei weiten Reisen (wie der Name vermutlich lassen könnte), sondern  auch bei kurzen Besorgungsfahrten zum nahegelegenen Discounter.

Sie möchten sich absichern? Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne!



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