Das Auto bietet uns Komfort, Mobilität und Flexibilität, manch einer benötigt es sogar, um seiner Arbeit nachzugehen. Eine Versicherungsweisheit besagt, dass eine Vollkasko für Autos über fünf Jahren unnötig sei. Dies muss aber, wie bei vielen Weisheiten, nicht der ganzen Wahrheit entsprechen.
Die Frage, die Sie sich stellen müssen, ist folgende: Können Sie im Schadensfall ihr Auto für den gleichen Geldwert und Zustand mit ihrem Privatvermögen wiederbeschaffen? Sollten Sie das verneinen, kann es sich lohnen, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Die Vollkasko Versicherung erklärt
Eine Vollkaskoversicherung bietet Deckungsschutz für alle Arten von Schäden an ihrem Fahrzeug, egal ob Fremdverschulden, Vandalismus oder ein eigener Unfall. Selbstbeteiligungen können vereinbart werden und liegen meist zwischen 300 und 500€ je nach Schadenshöhe. Bei Neuwagenbesitzern bietet sich eine Neuwertentschädigung an. Hier bekommen Sie im Schadensfall den Neuwert ihres Wagens erstattet, auch wenn dieser bereits 2 Jahre alt ist. Dieser Tarif gilt natürlich nicht endlos, er ist meist auf 3 bis 5 Jahre limitiert. Das gleiche gilt auch für Gebrauchtwägen mittels einer Kaufpreisentschädigung. Hier erhalten Sie im Schadensfall die Summe, welche nötig ist, sich zum aktuellen Preis ein Auto im selben Zustand wie ihr altes Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs zu erwerben.
Sie sehen also, es gibt kein Alter für Autos, bei dem eine Vollkaskoversicherung nötig sein kann. Wir beraten Sie gerne persönlich in Sachen Vollkasko und Haftpflicht, sprechen Sie uns gerne direkt an.