Idealerweise mit der optimalen Absicherung durch eine Kfz-Versicherung, um finanzielle Folgen zu vermeiden.
Je nachdem wie groß Ihr Fuhrpark ist, eignen sich unterschiedliche Flottenversicherungsmodelle. Die gängigsten sind:
- SFR Modell
- Verlaufsklassemodell / Flotten-SFR
- Stückbeitrags-/ Gewinnbeteiligungsmodell
Die drei gängigsten Modelle im Detail:
SFR Modell
- Geeignet für Flotten ab 2 Fahrzeugen
- Analog dem Einzelvertrag wird der Beitrag eines jeden Fahrzeugs auf dem individuellen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) und dem Standardtarif (bei Pkw z. B. Typ- und Regionalklassen) berechnet. Der Gesamtbeitrag der Flotte wird dann auf Basis dieser einzelnen Berechnungen zusammengeführt. Manche Gesellschaften benötigen bei diesem Flottenmodell noch keine Angaben zum Vorverlauf
Verlaufsklassenmodell/ Flotten–SFR
- Geeignet für Flotten ab 3 Fahrzeugen
- Beim Verlaufsklassenmodell und dem „Flotten-SFR“ werden alle Fahrzeuge in eine einheitliche Verlaufsklasse oder SF-Klasse gestuft. Bei gutem Schadenverlauf erfolgt eine Einstufung in eine günstigere Verlaufsklasse (Besserstufung) – bei einem schlechten Verlauf wird die Flotte hingegen in eine schlechtere Klasse zurückgestuft (Schlechterstufung). Die Umstufung betrifft immer den gesamten Fuhrpark.
Stückbeitrags- / Gewinnbeteiligungsmodell
- Geeignet für Großflotten und Flotten ab 5 Fahrzeugen
- Bei diesem Modell wird der Fuhrpark je nach Kunde in individuelle Beitragstableaus unterteilt (z. B. nach WKZ oder kw).In der Regel gilt darüber hinaus ein Beitragsregularium, das in Abhängigkeit zur Schadenquote greift.
- Gewinnbeteiligung: der Kunde wird bei einer guten Schadenquote am Gewinn des Versicherers beteiligt und erhält einen Rückbeitrag.
- Beitragsanpassungsklausel: bei schlechten Schadenquoten erhöht sich der Beitrag für das Folgejahr nach fest vereinbarten Staffeln.
- Bonus / Malus mit Wirkung auf das Folgejahr: bei guter Schadenquote verringert sich der Beitrag im Folgejahr, bei schlechter Schadenquote erhöht sich der Beitrag (analog der Beitragsanpassungsklausel).
- Bonus/Malus mit rückwirkender Abrechnung: statt einer Beitragsanpassung erhält der Kunde bei einem guten Verlauf einen Rückbeitrag (Bonus) oder bei schlechtem Verlauf eine Nacherhebung (Malus). Die Höhe des Bonus/Malus ist je nach vereinbarter Staffel i. d. R. auf 10 % oder 20 % des Vorjahresbeitrags limitiert.
Andere wie Festbeitrags-, Selbstbehalts-, Stopp-Loss- und Eigentragungsmodelle sind weniger verbreitet.
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