Wie sinnvoll ist Rabattschutz in der KFZ-Versicherung?


Um den Rabattschutz ranken sich Mythen und Verwechslungen, wir möchten Aufklären!

Zuallererst: Rabattschutz ist nicht gleich Rabattretter! Der Rabattretter wird in neuen Tarifen zur Rarität, kann kaum noch gebucht werden. Lediglich in Altverträgen jenseits der 25 Jahre Schadensfreiheit ist dieser noch zu finden. Man verliert hier zwar im Schadensfall schadenfreie Jahre, wird aber nicht zurückgestuft, der Beitrag erhöht sich also nicht.

Der Rabattschutz existiert heute noch und ist ein Zusatzbaustein, der gegen einen Beitragszuschlag mitgebucht werden kann. Der Rabattschutz verhindert im Schadensfall eine Rückstufung, der Vertrag wird also im nächsten Jahr nicht teurer. Allerdings gibt es Bedingungen: Der Vertrag muss oftmals mindestens in SF 4 eingestuft sein, der jüngste Fahrer mindestens 23 Jahre alt, und im letzten Jahr durften keine Versicherungsansprüche gestellt worden sein. Wie sie sehen, der Rabattschutz kann sich lohnen, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.

Es gibt allerdings auch einen kleinen Haken: Auch wenn ihr aktueller Vertrag im Schadensfall nicht teurer wird, bei einem Versicherungswechsel wird ihr Schaden trotzdem dem neuen Versicherer gemeldet, der Sie natürlich höher einstufen wird. Das bedeutet, wenn Sie eine Rückstufung vermeiden möchten, sind Sie erstmal einige Jahre an den Versicherer gebunden.

Ob der Rabattschutz für Sie sinnvoll ist und den Prämienzuschlag rechtfertigt müssen Sie am Ende selbst entscheiden. Wir beraten Sie allerdings gerne umfassend dazu, sprechen Sie uns am besten direkt an, wenn Sie Fragen haben.



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