Hier werden Straftaten in 3 Kategorien eingeteilt:
Vergehen, also kleinere Straftaten mit Geldstrafen oder Haft unter einem Jahr (z.B. Diebstahl), Verbrechen, die schweren Straftaten mit mindestens einem Jahr Haft (z.B. Raub) und das Vorsatzdelikt, also ein nicht angestrebtes Ziel innerhalb einer Straftat, die anders bestraft werden muss, da nicht zwingend beabsichtigt (z.B. Körperverletzung mit Todesfolge).
Was leistet nun die Rechtsschutzversicherung?
Grundsätzlich gilt: Vorsatzdelikte und Verbrechen sind im privaten Rechtsschutz nicht versichert. Hier ist es unerheblich, ob es nun wirklich Vorsatz war oder nicht, es genügt der Vorwurf, damit Versicherer die Leistung verweigern dürfen (z.B. § 26 ARB).
Wofür brauche ich dann den Rechtsschutz?
Der Grund ist leicht: Sie brauchen eine gute Verteidigung. Man denke in den jüngsten Zeiten an Polizisten, welche am Rand von Demonstrationen in körperliche Auseinandersetzungen geraten und zur Verteidigung den Angreifer unglücklich mit dem Tonfa treffen und er lebensgefährlich verletzt wird. Hier braucht man einen professionellen Anwalt, mit der richtigen Deckung können Sie auch höhere Anwaltskosten in Kauf nehmen.
Es kommt auf die Deckung an Es gibt Möglichkeiten, die Rechtsschutzversicherung auch auf Vorsatzdelikte zu erweitern. Dies ist über eine Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung möglich. Hierbei sollte allerdings darauf zu geachtet werden, dass auch Verbrechensvorwürfe mitversichert gelten, da ansonsten diese wertvolle Zusatzdeckung sehr eingeschränkt wird.
Wer braucht den nun den Rechtsschutz?
Am besten jeder, Strafverfolgung kommt schneller als man glaubt. Besonders aber am besten jede Berufsgruppe die mit Menschen zu tun hat: Ärzte und Ärztinnen, die Polizei, Krankenpfleger/innen, Hebammen, Erzieher/innen...
Sollten Sie zu diesen Gruppen gehören oder sonstige Bedenken bezüglich ihrer Rechtsschutzversicherung haben, sprechen sie uns gerne persönlich an. Wir helfen gerne!