Vollkaskoversicherung und Betriebsschaden


Nach den Bedingungen der Autoversicherer werden in der Vollkaskoversicherung Schäden am versicherten Fahrzeug ersetzt, die auf einen Unfall des Fahrzeugs zurückzuführen sind. Voraussetzung ist ein unmittelbar von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Ohne besonderer Vereinbarung sind aber Schäden nicht versichert, die aus dem versicherten Fahrzeug heraus entstehen, gemeint sind die sogenannten „Betriebsschäden.“

Es handelt sich hierbei um Schäden am versicherten Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache im Betriebsvorgang haben, so z.B. Schäden an der Bremsanlage oder den Reifen, Schäden durch Falschbedienung, falsches Betanken, verrutschende Ladung, Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung. Ferner sind nicht versichert Schäden zwischen einem ziehenden oder gezogenen Fahrzeug oder Anhänger ohne eine Einwirkung von außen. Diese Schäden kommen öfter im Bereich der Lastkraftfahrzeuge vor und hat schon zu vielen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien gesorgt. Im Bereich der Lastkraftwagen besteht die Möglichkeit „Betriebsschäden“ durch Zusatzvereinbarung mitzuversichern. Sprechen Sie uns an.

Aber auch im „PKW-Bereich“ besteht bei einigen Versicherern die Möglichkeit der Mitversicherung von Betriebsschäden. Genannt seien hier z.B. Schäden am Fahrzeug durch das Öffnen der nicht ordnungsgemäßen Verriegelung der Motorhaube während der Fahrt. Die Folge: Schäden an Haube und Windschutzscheibe. Die Motorhaube ist aber Teil des Fahrzeuges und somit ist der Unfallbegriff „ von außen einwirkendes Ereignis“ nicht gegeben. Hier spricht man von einem Betriebsschaden. Bei PKW`s sollte geprüft werden, ob eine Mitversicherung von Betriebsschäden Sinn macht.

Wenn Sie Fragen zum Thema Vollkaskoversicherung und Betriebsschaden haben, sind wir Ihr Ansprechpartner. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!



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