Handel- und Handwerks-Versicherung
Absicherung für Kfz-Handel- und Handwerksbetriebe
Die Kfz-Handel und Handwerk-Versicherung ist relevant für Kfz-Händler und Kfz-Werkstätten. Händler und Autohäuser können rote Händlerkennzeichen, sowie auf dem Betriebsgrundstück zum Verkauf stehenden Handelsfahrzeuge versichern. Reparaturbetriebe können Kundenfahrzeuge in Werkstattobhut, rote Kennzeichen, sowie auf dem Betriebsgrundstück zum Verkauf stehenden Handelsfahrzeuge versichern.
Empfohlen wird für den Kfz-Handel und Kfz-Handelsbetriebe immer ein Vollkaskoschutz. Nichtsdestotrotz kann sowohl eine Kfz-Haftpflichtversicherung als auch die Kfz-Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) abgeschlossen werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen der KfzSBHH gewährt Versicherungsschutz für Schäden, die Dritten durch den Gebrauch dieser Fahrzeuge zugefügt werden, z. B. beim Rangieren, Beladen oder bei Probe- und Überführungsfahrten.
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden am Fahrzeug, beispielsweise durch selbstverschuldete Kollisionen oder Diebstahl vom Betriebsgelände. Als Fremdschadenversicherung bezahlt sie für den Schaden am Kundenfahrzeug auch dann wenn der Kunde über eine eigene Kaskoversicherung verfügt und vermeidet so den Ärger mit dem Kunden. Anders als eine übliche Kaskoversicherung werden nach den KfzSBHH deshalb auch berechtigte Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Folgeschäden aus einem Kaskoschaden übernommen. Solche Folgeschäden sind z. B. die Kosten für ein Ersatzfahrzeug, Nutzungs- und Verdienstausfall.
Ihre Ansprechpartner für Handel- und Handwerks-Versicherung:
Daniel Issner
Kundenbetreuer Innendienst
KFZ- und Sachversicherungen
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
Mark Hohenadel
Kundenbetreuer Innendienst
KFZ- und Sachversicherungen
Versicherungskaufmann
Bettina Weigand
Kundenbetreuerin Innendienst
KFZ-Versicherungen
Versicherungsfachfrau (BWV)