Betriebliche Altersversorgung

Nutzen Sie gesetzliche Vergünstigungen für Ihre Mitarbeiter!

Wahler & Co. in Mannheim ist Ihr kompetenter Partner, wenn Sie als Unternehmer über eine betriebliche Altersversorgung nachdenken. Im Folgenden haben wir ein paar nützliche Informationen über die betriebliche Altersversorgung für Sie zusammengestellt.


Kein Unternehmen gleicht dem anderen. Genauso individuell sollte deshalb auch die Altersvorsorge in einem Betrieb gestaltet werden. Ob Ihre Mitarbeiter beispielsweise von einer Direktversicherung, von Pensionsfonds oder einer Betriebsrente profitieren können, hängt von mehreren Faktoren ab, die wir gerne für Sie prüfen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung. Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und können so die optimale Versicherungslösung für Sie finden.

Die Betriebliche Altersversorgung im Überblick

Man spricht von betrieblicher Altersversorgung, wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern aus Anlass des Anstellungsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Invalidität, Alter und/oder Tod zusagen. Die betriebliche Altersversorgung ist in §1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) definiert.

  • Direktversicherung
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionskasse
  • Pensionszusage

Diese Möglichkeiten unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihre Gestaltungsmöglichkeiten, durch die sozial- und steuerrechtliche Behandlung sowie durch unterschiedliche Anlagevorschriften.

Darüber hinaus werden die Durchführungswege Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Pensionsfonds auch als mittelbare oder versicherungsförmige Durchführungswege bezeichnet, da die Durchführung bei einem rechtlich selbständigen Unternehmen erfolgt.

Für die Auswahl einer Form der betrieblichen Altersversorgung sind zum einen die vom Arbeitgeber gewünschte Höhe der zugesagten Leistung und zum anderen steuer- und bilanzrechtliche sowie unternehmenspolitische Gründe entscheidend. Ohne detaillierte Prüfung der tarif-, arbeits- und steuerrechtlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens lässt sich deshalb nicht sagen, welcher Weg für Sie der richtige ist.

Die betriebliche Altersversorgung ist für  folgende Personengruppen möglich:

  • Arbeitnehmer (Angestellte, Arbeiter, Auszubildende)
  • Nicht beherrschende Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH
  • Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft (AG)
  • Unternehmer/Arbeitnehmer (beherrschende Gesellschafter einer GmbH)

Darüber hinaus kann die betriebliche Altersversorgung Betriebsfremden aufgrund einer ausschließlichen Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagt werden.

Die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung liegen in erster Linie in den Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen. Seit dem 01.01.2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung.

Weitere Vorteile auf Arbeitgeberseite

  • Die Verwaltung und die Abwicklung erfolgen durch das Versicherungsunternehmen
  • Langfristige Mitarbeiterbindung und sinkende Fluktuationskosten
  • Mitarbeiter werden motiviert und identifizieren sich stärker mit ihrem Unternehmen
  • Höhere Attraktivität des Unternehmens am Arbeitsmarkt wegen Mitarbeiterverantwortung 

Weitere Vorteile auf Arbeitnehmerseite

  • Sicherheit im Insolvenzfall
  • Sicherheit bei Arbeitslosigkeit (BAV wird grundsätzlich nicht auf das ALG II oder Harzt IV angerechnet)
  • Hohe Rentabilität aufgrund von Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen sowie Sonderkonditionen
  • Weiteres Standbein der Altersvorsorge
  • Absicherung der Familie
  • Anspruch auf Entgeltumwandlung zur Sicherung der Altersvorsorge
  • Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen kann der Vertrag auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortgeführt werden
  • Es besteht ein Wahlrecht zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalauszahlung
  • Ähnlich der gesetzlichen Altersvorsorge sind die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung rechtlich geschützt

Zu den Zusageformen der betrieblichen Altersversorgung zählen:

  • die Leistungszusage - Sie sagen Ihrem Arbeitnehmer eine bestimmte Leistung zu, z. B. Zahlung einer Rente, einer Kapitalleistung oder eine Zahlung im Todesfall oder bei Invalidität.
  • die beitragsorientierte Leistungszusage - Sie sagen eine Leistung zu, die auf einem bestimmten Beitrag beruht. Zugesagt wird die garantierte Leistung des Versicherers, die sich ergibt, wenn mit dem Beitrag der versicherten Person ein vereinbarter Tarif zugrundegelegt wird.
  • die Beitragszusage mit Mindestleistung - Sie sagen mindestens die Summe der gezahlten Beiträge zu. Hinzu kommen die erzielten Erträge. Abgezogen werden die Beitragsanteile, die für biometrische Risiken erforderlich waren. Die Mindestleistung muss im Versorgungsfall (z. B. Beginn der Altersversorgung) zur Verfügung stehen.

In allen Fragen zur Altersvorsorge in Unternehmen sind wir für Sie da. Von unserem Standort Mannheim aus betreuen wir unsere Kunden aus Orten wie Heidelberg, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Heilbronn, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt, Frankfurt, Mainz, der Region Rhein-Neckar und auch darüber hinaus. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne rund um das Thema betriebliche Altersversorgung.


Ihre Ansprechpartner für Betriebliche Altersversorgung:

Andreas Flögel

Kundenbetreuer Außendienst
Versicherungskaufmann

Mark Hohenadel

Kundenbetreuer Innendienst
KFZ- und Sachversicherungen
Versicherungskaufmann

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