Vertrauensschadenversicherung
Schutz vor kriminellen Energien aus den eigenen Reihen
Mit einer Vertrauensschadenversicherung (VSV) schützen sich Unternehmen vor Vermögensschäden durch sogenannte „Vertrauenspersonen“ des Unternehmens. Zu diesen Vertrauenspersonen gehören alle Angestellten des Unternehmens oder Betriebsfremde Dienstleister und Personal die auf dem Firmengelände tätig sind.
Ein solcher Vermögensschaden kann vieles sein: Diebstahl von Firmeneigentum, Veruntreuung von Geldern, Betrug, Sabotage, Untreue und ähnliche vorsätzliche und unerlaubte Handlungen durch Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen. Statistiken der Polizei ergeben, dass 40-50% solcher Vermögensschäden durch Angestellte verursacht werden, die Dunkelziffer solcher Schäden wird auf 50% geschätzt, also nur jede zweite Veruntreuung wird angezeigt.
Die Vertrauensschadenversicherung greift aber nicht nur bei Schäden, die dem Unternehmen selbst dadurch entstehen, sie greift auch bei Schäden gegenüber Dritten. Auch Schäden aus Cyberkriminalität und CEO-Fraud (hier geben sich externe Betrüger als CEOs von Firmen aus und lassen die Mitarbeiter des Unternehmens Firmengelder ins Ausland überweisen).
Ihre Ansprechpartner für Vertrauensschadenversicherung:
Sören Brake
Kundenbetreuer Außendienst
Master of Science M. Sc.