Kautionsversicherung / Bürgschaftsversicherung
Die Kautionsversicherung ist die schlaue Lösung
Mit der Kautionsversicherung erfüllen Sie Ihre Bürgschaftsverpflichtungen ohne den Kreditrahmen bei Ihrer Bank / Ihren Banken zu belasten. Ein weiterer Vorteil gegenüber einer Bankbürgschaft ist, dass die meisten Kreditversicherer keine Gebühr pro ausgestellter Bürgschaft verlangen. Zudem können Sie bei fast allen Kreditversicherern Ihre Bürgschaften online beantragen und über ein Online-Portal verwalten. Einige Versicherer bieten mittlerweile auch an, dass Sie Ihre Bürgschaften selbst ausdrucken können.
Die Kautions- oder Bürgschaftsversicherung im Überblick
- Bürgschaft: Mit einer Bürgschaft wird ein Anspruch abgesichert. Dieser wird im Bürgschaftstext genau definiert.
- Bürgschaftsrahmen / Gesamtlimit: Das Gesamtlimit regelt bis zu welcher Höhe Sie Bürgschaften beantragen können. Dieses kann für einzelne oder auch auf mehrere Bürgschaftsarten zusammen festgelegt werden. Der Bürgschaftsrahmen im Kautionsversicherungsvertrag regelt das.
- Maximales Einzelstück: Im Kautionsversicherungsvertrag wird pro Bürgschaftsart ein maximales Einzelstück festgelegt. Dieses bestimmt den Höchstbetrag einer einzelnen Bürgschaft.
- Obligo: Das Obligo ist die Summe der übernommenen Bürgschaftsbeträge. Bei einer Auslastung des Obligos von mehr als 90 % (Verhältnis Obligo zu Limit) empfiehlt es sich das Limit der einzelnen Bürgschaftsart oder des Rahmens anzupassen. So bleiben Sie flexibel.
- Enthaftungserklärung: Die Bürgschaft soll ausgebucht werden, aber die Urkunde fehlt. Mit Hilfe einer, vom Auftraggeber unterschriebenen, Enthaftungserklärung kann die Bürgschaft beim Versicherer ausgebucht werden. Die Gesellschaft kann auch wenn die Bürgschaft wieder auftaucht nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
- Standardtext / Sondertext: Es gibt für die gängigen Bürgschaftsarten Standardtexte. Diese variieren je nach Versicherungsgesellschaft. Einige Auftraggeber wünschen eigene Formulierungen. Das sind dann Sondertexte, die geprüft werden müssen.
Es gibt viele verschiedene Bürgschaftsarten. Die gängigsten sind:
- Ausführungsbürgschaft
- Mängelanspruchsbürgschaft (früher Gewährleistungsbürgschaft)
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- An- und Vorauszahlungsbürgschaft
- Bauhandwerkersicherungsbürgschaft (§ 650f BGB)
- Gewerbliche Mietkaution (auch für Pachtverträge)
Auch gibt es:
- Altersteilzeitbürgschaft
- Bürgschaft zur Absicherung von Arbeitnehmerüberlassungen
- Bürgschaft zur Absicherung von Arbeitszeitkonten
- Bürgschaft zur Absicherung von Architekten- und Ingenieurleistungen
- Ausführungsbürgschaft
- Bietungsbürgschaft für Ausschreibungen
- Bürgschaft zur Absicherung von Dienstleistungsverträgen
- Bürgschaft zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen
- Bürgschaft zur Absicherung von Forderungen aus Factoring-Verträgen
- Leasingbürgschaft
- Bürgschaft nach § 13 Mindestlohngesetz
- Mineralölbürgschaft
- Bürgschaft zur Absicherung von Mitarbeiterbeteiligungen
- Prozessbürgschaft
- Bürgschaft für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel (§650m Abs. 2 BGB)
- Warenlieferungsbürgschaft
Ihre Ansprechpartner für Kautions- oder Bürgschaftsversicherung:
Sören Brake
Kundenbetreuer Außendienst
Master of Science M. Sc.