Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht

Stichwort: Verkehrssicherung

Die Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht deckt Schäden ab, die anderen Personen durch ihr Haus oder den Grund entstehen. Das wichtige ist aber: Diese Versicherung benötigen Sie nur für Immobilien, welche Sie nicht selbst bewohnen also für Mietwohnungen oder Häuser, die Sie anderen überlassen haben.

Wann haften Sie als Eigentümer?

Als Immobilieneigentümer müssen Sie dafür sorgen, dass keine Gefahren von ihrem Grundstück ausgehen, die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Zu dieser Verkehrssicherung muss gewährleistet werden das Besucher/Bewohner unbeschadet das Haus betreten können und das Dritten keine Schäden durch Mängel am Gebäude entstehen. Die Versicherung bietet hier einen kompletten Schutz. Sie zahlt sowohl für Sachschäden, zum Beispiel für herabfallende Dachziegel auf das Auto des Nachbarn, als auch für Personenschäden durch selbiges Ereignis.


Ihre Ansprechpartner für Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht:

Uwe Brand

Kundenbetreuer Außendienst
Betriebswirt (IHK)

Steffen Rein

Geschäftsführer
Diplom-Kaufmann (FH)

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