Ihre Zusatzdeckung bei reinen Vermögensschäden
Unternehmen, die an arbeitsteiligen Produktionsprozessen beteiligt sind, haben das Risiko, dass sie für ihre Produkte über direkte Schäden hinaus für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden, die nicht über eine konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung abdeckt sind. Hier ist der Abschluss einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung empfehlenswert. Es handelt sich dabei um eine Zusatzdeckung innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung.
Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung für reine Vermögensschäden kann in folgenden Fällen geltend gemacht werden:
- Fehlen zugesicherter Eigenschaften
- Weiterbearbeitung und Weiterverarbeitung
- Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten
- Ausbau des eigenen mangelhaften Produktes und Einbau eines mangelfreien Produktes
- Herstellung mangelhafter Produkte durch gelieferte mangelhafte Maschinen
- Prüf- und Sortierkosten
Eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung bietet allerdings keinen Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Produkt oder für eine Nachlieferung eines mangelfreien Produktes.
In allen Fragen zur erweiterten Produkthaftpflichtversicherung sind wir gerne für Sie da. Von unserem Standort Mannheim aus betreuen wir unsere Kunden aus Orten wie Heidelberg, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Heilbronn, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt, Frankfurt, Mainz, der Region Rhein-Neckar und auch darüber hinaus. Gerne beraten wir Sie ausführlich, welche Vermögensschäden durch eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt werden können.
Ihre Ansprechpartner für Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung:
Name:
Ralf Bender
Funktion:
Geschäftsführer
Diplom-Betriebswirt (BA)
E-Mail:
ralf.bender@wahler-co.de
Telefon:
0621/41910-0
Name:
Steffen Rein
Funktion:
Geschäftsführer
Diplom-Kaufmann (FH)
E-Mail:
steffen.rein@wahler-co.de
Telefon:
0621/41910-0
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