Umwelthaftpflichtversicherung

Umwelthaftpflichtversicherung

Von Umweltschaden spricht man, wenn sich ein Schadensereignis nicht unmittelbar auswirkt, sondern erst durch sogenannte Umweltpfade wie Boden, Luft oder Wasser einen Schaden verursacht.


Hierzu ein Praxisbeispiel: Durch ein Feuer in ihrem gemieteten Betriebsraum breiten sich Rußpartikel durch den Wind in der Nachbarschaft aus und verfärben eine frisch gestrichene Hauswand. Dies zählt als Umweltschaden. Greift das Feuer auf den über ihrem Betriebsraum liegenden Büroraum über, welcher nicht zur Firma gehört, greift die Betriebshaftpflichtversicherung und nicht die Umwelthaftpflichtversicherung.

Die Umwelthaftpflichtversicherung im Überblick

Umwelt-Basisdeckung

Beim Umwelt-Basisrisiko handelt es sich um eine Deckung von deklarierungspflichtigen, aber nicht angezeigten Risiken. Im nachfolgenden einige Beispiele:

  • Nicht deklarierungsfähiges Umweltrisiko: Freisetzung von Schadstoffen durch Brand, Gewässerschäden
  • durch kontaminiertes Löschwasser, Rußschäden
  • Umwelt-Anlagerisiko, nicht deklarierungspflichtig: Flüssiggasbehälter unter 3 Tonnen wird beschädigt und fängt Feuer welcher Personen- und Sachschäden an Dritten verursacht
  • Kleingebinderegelung: Pauschaldeckung bei WHG und UmweltHG Anlagen
  • Sonstige Deklarierungspflichtige Anlagen: Sprengung in Steinbruch führt durch falsche Durchführung zu Schäden an Dritten
  • Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko: Ölabschieber an einer Tankstelle defekt, Öl gelangt dadurch in die Kanalisation
  • Umwelt-Regressrisiko: Planung, Wartung, Montage, etc. von Anlagen (Bsp. Tankstelle)

Durch das Umweltschadensgesetz von 2007 ist jeder Gewerbetreibende öffentlich-rechtlich verpflichtet, Umweltschäden zu vermeiden und bei entstandenem Schaden diese zu sanieren. Die Umweltschadenversicherung übernimmt, abhängig von den gewählten Bausteinen, die benötigte Sanierung- und Kostentragungsverpflichtung im Falle eines Umweltschadens. Dieser Schaden muss durch den Versicherungsnehmer direkt entstanden sein oder dieser muss eine unmittelbare Gefahr für den Schaden verursacht haben. Als Umweltschaden wird wird eine Schädigung von geschützten Tier- und Pflanzenarten, geschützten Lebensräumen, Gewässern und des Bodens bezeichnet.

Die Umweltschadensversicherung befasst sich mit öffentlich-rechtlichen Ansprüchen der Behörden, also keinen privatrechtlichen Ansprüchen. Zur Auswahl stehen hier die Grunddeckung und zwei Zusatzbausteine.

Die Grunddeckung bietet Schutz vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen durch plötzliche und unfallartig eingetretene Schäden an. Gedeckt werden dabei die Kosten einer primären Sanierung oder einer Ausgleichssanierung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen sowie von Gewässern außerhalb des eigenen oder gemieteten Grundstückes. Sanierungskosten an solchen fremden Grundstücken werden nur übernommen, wenn ein hohes Risiko von gesundheitlicher Beeinträchtigung für den Menschen besteht.

Der Zusatzbaustein 1 bietet Versicherungsschutz für Schäden an eigenen Gewässern (außer Grundwasser), geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen auf eigenen und gemieteten Grundstücken. Einen Schutz für Schäden am Grundwasser kann zusätzlich erworben werden. Zusätzlich bietet der Zusatzbaustein 1 noch Versicherungsschutz bei schaden an eigenem/gemieteten Boden, wenn von diesem Boden eine Beeinträchtigung für die menschliche Gesundheit ausgeht. Zusatzbaustein 2 greift bei Ansprüchen für Schäden am eigenen/gemieteten Boden durch ein plötzliches und unfallartiges Ereignis. Praktisch ist dieser Baustein als Bodenkaskoversicherung zu verstehen, eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ist hierdurch jedoch nicht gewährleistet.

Die Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung ist ein großer und unverzichtbarer Bestandteil für eine umfassende Versicherung der betrieblichen Haftungsrisiken.


Ihre Ansprechpartner für Umwelthaftpflichtversicherung:

Uwe Brand

Kundenbetreuer Außendienst
Betriebswirt (IHK)

Steffen Rein

Geschäftsführer
Diplom-Kaufmann (FH)

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