Aktive Werklohn-/ Kaufpreis-/ Mietentgeltklage


Wenn Sie unberechtigte Ansprüche Dritter abwehren tritt meist Ihre Haftpflichtversicherung in Kraft. Doch wer zahlt, wenn die Summe einfach an der Rechnung abgezogen wird? Wir erklären an einem Szenario

Stellen wir uns diese Situation vor: Sie erfüllen zum Beispiel als Handwerker einen Auftrag. Während oder nach Ihrer Arbeit behauptet ihr Kunde, Sie hätten einen Schaden verursacht und fordert Entschädigung. Ihre Betriebshaftpflicht prüft den Fall und stellt fest, dass Sie den beschriebenen Schaden nicht verursachen konnten und die Zahlung wird abgelehnt.

Sie stellen also eine Rechnung für die erbrachte Arbeit an ihren Kunden. Dieser aber bleibt bei seiner Behauptung und zieht bei der Überweisung der Rechnung eine Summe ab, die er für berechtigt hält, um den Schaden zu beseitigen. Was können Sie nun tun, um ihren rechtmäßigen Lohn für die Arbeit zu erhalten?

Oft bleibt ihnen leider nicht viel übrig als die offenen Forderungen auf eigene Kosten einzuklagen, viele Betroffenen schrecken vor diesem Schritt zurück. Einige Betriebshaftpflichtversicherer bieten einen Versicherungsschutz für eine Verfolgung der Ansprüche und übernehmen die Kosten, bei anderen werden nur Werklohnklagen versichert. Informieren Sie sich direkt bei uns über ein passendes Angebot!

Disclaimer: Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.



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