Betriebs- und Berufs­haftpflicht­versicherung

Firmenhaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung, auch Firmenhaftpflichtversicherung, deckt die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Unternehmens und der mitversicherten Personen wegen Personen-, Sach- und mitversicherten Vermögensschäden ab, die einem Dritten durch die betrieblichen Tätigkeiten des Unternehmens entstehen können.


Versichert sind hierbei Schäden, die durch das Unternehmen als juristische Person sowie durch einzelne Mitarbeiter entstanden sind. Der Leistungsumfang von Betriebshaftpflichtversicherungen sieht folgendermaßen aus:

  • Prüfung, ob und in welchem Umfang Schadenersatz zu leisten ist
  • Abwehr ungerechtfertigter Forderungen
  • Kostenübernahme für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung
  • Schadensersatzzahlung

Durch eine Firmenhaftpflichtversicherung kann die Haftung von völlig unterschiedlichen Betriebsarten versichert werden. Hierzu zählen unter anderem Gewerbetreibende, Industrieunternehmen, Freiberufler und Handwerker. Oft besteht für gewisse Risiken auch eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Für die unterschiedlichen Risikogruppen/Tätigkeitsgebiete muss deswegen im Bedingungswerk dem jeweiligen Risikopotenzial des Versicherungsnehmers durch spezielle Deckungserweiterungen Rechnung getragen werden. Eine professionelle Beratung zur Firmenhaftpflichtversicherung ist daher unumgänglich, um die sich am Markt befindlichen Deckungskonzepte der Betriebshaftpflichtversicherungen zu analysieren und diese individuell auf den Bedarf des Kunden abzustimmen.

Fazit: Jedes Unternehmen braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung, aber nicht jedes braucht dieselbe Versicherung der Firmenhaftpflicht (Finanztest)

​​​​​​​Hinweise zum Schadenfall in der Firmenhaftpflichtversicherung

Tun Sie im Haftpflicht-Schadenfall alles, was zur Aufklärung des Tatbestands und zur Minderung des Schadens erforderlich ist.

Zeigen Sie uns unverzüglich an:

  • Jedes Ereignis, das einen Schaden verursacht oder Schadenersatzansprüche eines anderen zur Folge haben könnte
  • Jeden Anspruch, der tatsächlich erhoben wird
  • Jede gerichtliche und polizeiliche Maßnahme, die mit einem Schadenereignis zusammenhängt - richten Sie sich nach den Weisungen, die Ihnen dann zugehen

Legen Sie gegen Mahnbescheide und einstweilige Verfügungen zur Fristenwahrung Widerspruch ein.

Wichtig:

Greifen Sie Entscheidungen des Versicherers, ob tatsächlich ein Haftpflicht-Schaden vorliegt, nicht dadurch vor, dass Sie die Ansprüche des Geschädigten anerkennen oder befriedigen.

Wir sind Ihr zuverlässiger Versicherungsmakler. Von unserem Standort Mannheim aus betreuen wir unsere Kunden aus Orten wie Heidelberg, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Heilbronn, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt, Frankfurt, Mainz, der Region Rhein-Neckar und auch darüber hinaus. In allen Fragen zum Thema Firmenhaftpflicht bzw. Betriebshaftpflichtversicherungen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.


Ihre Ansprechpartner für Betriebs- und ­Berufshaftpflicht­versicherung:

Uwe Brand

Kundenbetreuer Außendienst
Betriebswirt (IHK)

Steffen Rein

Geschäftsführer
Diplom-Kaufmann (FH)

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