Ertragsausfallversicherung
Ertragsausfallversicherung
Ein Unternehmen muss mit vielen Risiken rechnen, die häufig auch unterschätzt werden. Im schlimmsten Fall kann ein Ereignis wie zum Beispiel ein Brand, ein Rohrbruch oder ein Unwetter zur vorübergehenden Schließung des Betriebs führen, was zum Stillstand der Produktion führt und so kein Gewinn mehr erwirtschaftet werden kann. Es kommt zu wirtschaftlichen Einbusen, Gehälter, Miete, Zinsen und Nebenkosten müssen nämlich weiterhin gezahlt werden, wenn der Betrieb schließen musste. Dies kann in kürzester Zeit Existenz bedrohende Ausmaße annehmen.
Hier springt die Ertragsausfallversicherung ein. Sie zahlt einen finanziellen Ausgleich für die Verluste, die während der Renovierung/Reparatur oder der Neubeschaffung von Produktionsmitteln entstehen. Zu Ertragsausfallversicherungen gehören auch die Betriebsunterbrechungsversicherung, ein ähnliches Produkt ist die Honorarausfallversicherung.
Die Ertragsausfallversicherung im Überblick
Versicherte Sachen: Versichert sind sämtliche Ertragsausfälle, welche aufgrund einer Betriebsunterbrechung durch Beschädigung eines versicherten Sachschadens anfallen.
Versicherte Gefahren: Geschützt sind sie bei Schäden durch Brand, Blitzeinschlag, Explosion, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Hochwasser, Rohrbruch, Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren (falls diese mitversichert sind).
Versicherungssumme: Die Summe richtet sich in aller Regel nach den Umsatzerlösen abzüglich aller variablen Kosten. Die Summe sollte allgemein recht großzügig festgelegt werden. War die Summe zu hoch, kann nachträglich bsi zu einem drittel der Jahresprämie zurückvergütet werden (Prämienrückgewähr).
Versicherte Sachen: Versichert sind sämtliche Ertragsausfälle, welche aufgrund einer Betriebsunterbrechung durch Beschädigung eines versicherten Sachschadens anfallen.
Versicherte Gefahren: Geschützt sind sie bei Schäden durch Brand, Blitzeinschlag, Explosion, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Hochwasser, Rohrbruch, Sturm, Hagel und weitere Elementargefahren (falls diese mitversichert sind).
Versicherungssumme: Die Summe richtet sich in aller Regel nach den Umsatzerlösen abzüglich aller variablen Kosten. Die Summe sollte allgemein recht großzügig festgelegt werden. War die Summe zu hoch, kann nachträglich bsi zu einem drittel der Jahresprämie zurückvergütet werden (Prämienrückgewähr).