Landwirtschaftliche Risiken absichern - Unsere Empfehlungen


Die Landwirtschaft stellt einen der ältesten Wirtschaftsbereiche der Menschheit dar. Etwa ein Drittel der globalen Landfläche wird landwirtschaftlich genutzt. In Deutschland ist es sogar die Hälfte der Landesfläche.

Dabei ist kaum eine andere Branche heute so facettenreich wie die Landwirtschaft: Längst ist man weg vom reinen Ackerbau. Rund eine Million Landwirte haben in den vergangenen Jahren ihr Arbeitsfeld erweitert und leisten einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherung sowie zur Energie- und Rohstoffversorgung.
Bedingt durch die Entwicklungen der vergangenen Jahre driftet allerdings besonders in der Landwirtschaft Ist- und Sollsituation beim Versicherungsschutz dramatisch auseinander. Nicht selten sind Höfe bereits in dritter Generation beim selben Versicherer unter Vertrag, ohne jemals aktualisiert worden zu sein. Die Resultate sind gravierende Deckungslücken, die massive finanzielle Folgen nach sich ziehen können.
Um Ihren Betrieb effektiv abzusichern, sind bestimmte Versicherungen unverzichtbar:

1. Landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung

Sie ist die wichtigste aller landwirtschaftlichen Versicherungen und unbedingte Notwendigkeit für jeden Landwirt. Die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch den Landwirt oder einen seiner Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Leider wissen wenige, dass sie diese brauchen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn durch eine Erbschaft von Weideland die Mindestgröße zur Pflichtmitgliedschaft bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft erreicht wurde. Diese liegt bereits bei 2.500 Quadratmetern.

Klassische Agrarbetriebe, die umweltgefährdende Stoffe wie Jauche, Düngemittel o. ä. lagern, tragen die Verantwortung, wenn es durch den Austritt dieser Stoffe zu einer Schädigung der Umwelt (z. B. Gewässerverunreinigung) kommt. Moderne Tarife der landwirtschaftlichen Haftpflicht beinhalten normalerweise auch eine Umweltbasisversicherung. Reichen diese Summen nicht aus, muss der Schutz über eine separate Umwelthaftpflichtversicherung dargestellt werden.

Auch der erweiterte Produkthaftpflichtschutz sollte Bestandteil einer landwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung sein. Dieser ist zuständig, wenn Abnehmer von Erzeugnissen wie Milch, Getreide oder Fleisch geschädigt werden. Stellt sich beispielsweise heraus, dass zugelieferte Milch mit Pestiziden verunreinigt ist, muss in der Regel eine komplette Charge einer Käserei entsorgt werden.

2. Landwirtschaftlicher Rechtsschutz

Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben auch im landwirtschaftlichen Bereich nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die der Landwirt selbst durchsetzen möchte, oder Streitigkeiten mit ehemaligen Mitarbeitern. Und da man als Landwirt nicht nur vom Ertrag lebt, sondern auch beispielsweise von Fördermitteln, ist die Angriffsfläche groß.

Seit einigen Jahren knüpft die EU Subventionen für landwirtschaftliche Betriebe an strenge Umweltstandards (Cross Compliance), beispielsweise die Düngeverordnung (DüV) oder Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Mit regelmäßigen Kontrollen wird geprüft, ob diese Vorgaben eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall (z. B. durch Unwissenheit), können Kürzungen der Subventionen vorgenommen oder Fördermittel vollständig zurückgefordert werden.

3. Sachversicherungen

Was die meisten am ehesten mit der Landwirtschaft in Verbindung bringen, ist ganz offensichtlich der Bauernhof. Ein Bauernhof besteht in der Regel aus mehreren Gebäuden mit unterschiedlichen Materialien. Und genau das ist die Krux bei der Sache. Unterschiedliche Bauarten und das Baujahr erschweren es, einen Bauernhof korrekt einzuwerten. Auch was als Inhalt zählt und was als Zubehör des Bauernhofs betrachtet wird, wirft oft Fragen auf. Daher ist es sinnvoll, einen landwirtschaftsaffinen Versicherer ins Boot zu holen. Oft wird von diesem auch die Einwertung vor Ort übernommen.

4. Kfz und Maschinen

Während Traktoren bereits ab einem Preis eines Mittelklassewagens zu erhalten sind, können leistungsstarke Maschinen wie Harvester schnell sechsstellige Preise erreichen. Diese Summen rechtfertigen umfangreichen Versicherungsschutz. Im Bereich der landwirtschaftlichen Kraftfahrzeuge gibt es daher einige Besonderheiten: Die grundsätzliche Regelung, dass selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Traktoren, Mähdrescher usw.) mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h versicherungspflichtig sind, greift selbstverständlich auch bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen. Mit weniger Leistung fallen Sie unter den Schutz der BHV, darüber sind sie über die Kfz-Haftpflicht versichert. Da nur im seltenen Fall ein einziges Gefährt vorhanden ist, verweisen wir hier gern auf unsere Kleinflottenlösungen.

Außerdem lassen sich stationäre oder mobile Arbeitsmaschinen (z. B. Holzrücker) im Rahmen einer Maschinenversicherung umfangreich absichern. Unter anderem umfasst die Maschinenversicherung auch Bedienungsfehler, Überlastung oder Betriebsmittelschäden.

Für einen Fremdeinsatz von landwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen (z. B. für Karnevalsumzüge oder Winterdienst für Kommunen) besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz! Fremdeinsätze müssen unbedingt vorher beim Versicherer angezeigt werden. Die meisten Versicherer zeigen sich hier offen und erweitern den Versicherungsschutz gegen überschaubare Mehrbeiträge.

5. Tierversicherungen

Je nachdem, wie der Einsatz des Tieres/der Tiere angedacht war, bietet der Markt eine Reihe von Absicherungsmöglichkeiten. Vor allem Krankheiten können schnell dazu führen, dass ein kompletter Viehbestand vorsorglich getötet werden muss, um die Weiterverbreitung von Seuchen o. ä. zu verhindern. Da durch die klimatischen Veränderungen sowie dem internationalen Tiertransport verstärkt „neue“ Krankheiten importiert werden können, wird dieses Problem brisanter. Auch Zuchttiere, deren Wert deutlich über dem reinen Fleischpreis liegt, können mit einer angemessenen Versicherungssumme abgesichert werden – teilweise bereits im Mutterleib.

6. Unfallversicherung

Landwirte sind durch ihre tägliche Arbeit auf Feld und Flur deutlich mehr und höheren Gefahren ausgesetzt als beispielsweise ein Büroangestellter. Die tragischen Unfälle, die in regelmäßigen Abständen in Newsportalen oder Zeitungen zu lesen sind, sprechen für sich. Hier nur einige Auszüge:

  • „Bauer zwischen Traktor und Silo eingequetscht“
  • „Strohballen begräbt Landwirt unter sich“
  • „Landwirt bei Verladearbeiten schwer verletzt“
  • „Landwirt tagelang auf Feld unter Traktor eingeklemmt“
  • „Von Kalb überrannt – Bauer schwer verletzt“

Um Umbaumaßnahmen oder Sonderanschaffungen, die im Zuge einer unfallbedingt erworbenen Behinderung entstehen können, umsetzen zu können, empfehlen wir dringend eine zusätzliche private Absicherung.

Klingt das interessant für Sie? Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne!



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