Überschwemmungsversicherung

Wichtiger denn je

Auf die durch den Klimawandel verursachten Wetterextreme muss ein Unternehmen heute eingestellt sein. Eine Maßnahme ist die Absicherung bei Schäden durch Hochwasser, Starkregen und Rückstau.

Prinzipiell unterscheiden Versicherer zwischen folgenden Arten von Überschwemmungsschäden:

  • Hochwasser: zeitweilige Ausuferung von oberirdischen Gewässern, die oft nach Starkregen auftritt.
  • Starkregen: Niederschläge, bei denen pro Quadratmeter pro Stunde mehr als 15 m oder auch 20 Liter je Quadratmeter in sechs Stunden fallen, werden als Starkregen bezeichnet.
  • Rückstau: Rückstau bezeichnet das Austreten von Abwasser in Häusern durch eine überlastete Kanalisation infolge von Hochwasser oder Starkregen.

Allgemein gelten Überschwemmungsschäden als erweiterte Elementarschäden. Diese sind über die Grunddeckung einer normalen Sachversicherung häufig nicht abgedeckt. Es besteht folglich standardmäßig kein Versicherungsschutz für solche Schäden.

Die Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit Überschwemmungsschäden einzeln oder über den Bündel Elementarschäden zu versichern.


Ihre Ansprechpartner für Überschwemmungsversicherung:

Ralf Bender

Geschäftsführer
Diplom-Betriebswirt (BA)

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