Feuer oder Naturkatastrophen sind weitere Quellen unerwarteter Beschädigung oder Zerstörung.
Insbesondere gegen folgende Gefahren können Sie sich versichern.
Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen durch:
- Fahrzeugunfall (durch den Unfall kommen Werkzeug oder Material zu schaden)
- Ausweichmanöver/ Notbremsung
- Einbruch/ Diebstahl (Fahrzeug wird aufgebrochen oder das gesamte Fahrzeug entwendet)
- Raub (gegen Androhung von Gewalt wird das Fahrzeug oder Werkzeug oder Material gestohlen)
- Brand/ Feuer (Beschädigung oder Zerstörung von Werkzeug oder Material)
- Elementarschäden / Naturkatastrophen (Sturm/ Starkregen, Überschwemmung)
- Be- und Entladeschäden
Wo besteht Versicherungsschutz?
- Europa (ohne Weißrussland, Russland, Ukraine, Moldawien, Georgien und Armenien)
- Baustellen-Risiko (temporär)
Welche Fahrzeuge (Transportmittel) können versichert werden?
- mit firmeneigenen, gemieteten, geleasten bzw. geliehenen Fahrzeugen
- mit mitarbeitereigenen Fahrzeugen aus betrieblichen Gründen
- mit Lastenrädern
Achtung: Bei Fahrzeugen (Lkw, Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge) mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen besteht die Verpflichtung zur Anmeldung beim Bundesamt für Güterverkehr.