Verkehrshaftungsversicherung

Pflichtversicherung für Ihre Sicherheit

Als Frachtführer bringen Sie zum Teil sehr teure Ladung über weite Strecken ans Ziel. Solange sich diese Fracht in Ihrer Obhut befindet, tragen Sie besondere Verantwortung für deren unversehrte Beschaffenheit.


Die Ladung ist auf dem Transportweg einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die nicht auf die leichte Schulter genommen werden dürfen. Kommt es zu Schäden an der Ladung, haften Sie dafür mit Ihrem Betriebsvermögen (§§ 425 ff HGB). Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt daher noch deutlich strenger, dass Sie ohne eine Verkehrshaftungsversicherung erst gar nicht als Frachtführer tätig werden dürfen. Die Verkehrshaftungsversicherung ist damit eine Pflichtversicherung für Ihr Gewerbe. Die gesetzliche Grundlage sieht Regelhaftung von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) vor – Ihre Ladung kann natürlich einen deutlich höheren Wert haben.

Schadenbeispiele aus der Praxis:

Durch einen Kurzschluss am Kühlkompressor fängt Ihr Kühlauflieger Feuer. Ein Teil der Ladung wird durch das Feuer beschädigt. Durch das besonnene Handeln Ihres Mitarbeiters kann dieser den direkten Schaden durch die Flammen geringhalten, aber die Kühlkette wird unterbrochen. Die Ladung muss daraufhin vernichtet werden. Ihre Verkehrshaftungsversicherung kommt für den Schaden auf.

Für eine kurze Pause halten Sie an einem Autohof. Ihr Fahrzeug ist ordentlich verschlossen. In der kurzen Zeit, in der das Fahrzeug unbeaufsichtigt ist, wird es aufgebrochen und samt der Ladung gestohlen. Der verständigten Polizei gelingt es nicht, den Wagen aufzufinden. Während Ihre Vollkaskoversicherung für den Transporter aufkommt, erstattet Ihre Verkehrshaftungsversicherung die durch den Diebstahl abhanden gekommene Fracht.


Für wen ist die Versicherung?

Eine Verkehrshaftungsversicherung ist für alle sinnvoll, die national oder international als Frachtführer Güter transportieren. Wer Fahrzeuge oder Gespanne mit mehr als 3,5 t. Gesamtgewicht einsetzt, für den ist sie sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die vom Bundesamt für Güterverkehr jederzeit kontrolliert werden kann und zur Gewerbeanmeldung notwendig ist. Sie sichert den Frachtführer gegen finanzielle Ansprüche des Auftraggebers ab und ersetzt dessen berechtigte Ansprüche, beziehungsweise lehnt die unberechtigten Ansprüche ab - notfalls auch gerichtlich.

Was ist versichert?

Versichert ist Ihre Haftung als Frachtführer für Transporte mit den im Vertrag genannten Fahrzeugen während der Beförderung und der damit im Zusammenhang stehenden Lagerung.

Der Versicherer stellt Sie als Frachtführer unter anderem durch Erstattung der Reparatur- oder Ersatzkosten für Schäden am Transportgut sowie den Beitrag zur großen Haverei von der Haftung frei. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- oder Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten (z. B. Havariekommissar) sind abgedeckt.

Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.

Nicht zu verwechseln ist die Verkehrshaftungsversicherung mit der Warentransportversicherung. Da Ihre Haftung als Frachtführer in den allermeisten Fällen begrenzt ist, entsteht gerade bei hochwertigen Ladungen ein hohes Verlustrisiko für den Versender beziehungsweise Empfänger. Dieses Risiko kann über eine separate Warentransportversicherung abgesichert werden.

Haftungsgrundlage

Als Frachtführer haften Sie bei innerdeutschen Transporten zum einen aus der gesetzlichen Grundlage des HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten (etwa 10 Euro) pro Kilogramm Fracht, zum anderen kann die Haftung durch Individualabrede oder AGB erweitert, aber auch beschränkt werden. Der sogenannte Haftungskorridor liegt dabei üblicherweise zwischen zwei und 40 Sonderziehungsrechten. Bei grenzüberschreitenden Transporten auf der Straße sind die Haftungsnormen des CMR (Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen) die Grundlage der Haftung.

Ausschuss der Haftung

Ihre Haftung als Frachtführer ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Unabwendbarkeit des Schadeneintritts
  • Ungenügende Kennzeichnung des Gutes
  • Mangelhafte Verpackung/Verladung durch den Absender
  • Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand

Haftungsdurchbrechung

Ist der Schadenfall auf eine Handlung oder das Unterlassen von Ihnen zurückzuführen, kann Ihnen also Vorsatz oder ein qualifiziertes Verschulden nachgewiesen werden, kommt es zu einer sogenannten Haftungsdurchbrechung und die Verkehrshaftungsversicherung ist von der Leistung frei (gem. § 435 HGB).

Haftungsdurchbrechung meint, dass die gesetzlich oder vertraglich vereinbarten Haftungsgrenzen wegfallen und der Frachtführer bis zum vollen Wert der Ladung haftet. Ein qualifiziertes Verschulden liegt dann vor, wenn Sie bewusst leichtfertig in Kauf genommen haben, dass der Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintritt.

Was ist zur Erstellung eines Angebots nötig?

Zur Erstellung eines Angebots sind verschiedene Informationen nötig:

  • Anzahl der Fahrzeuge je Gesamtgewichtklasse (z. B. 7,5 t)
  • Art der Güter, die mit jedem Fahrzeug transportiert werden (z. B. Elektronik, Schüttgut etc.)
  • Haftungskorridor (z. B. 8,33 SZR)
  • Einsatzgebiet (z. B. Deutschland und Benelux-Staaten)
  • Lagerungshaltungsrisiko
  • Zusatzdeckung für fremde Wechselbrücken, Container oder ähnliches

Wo gilt die Versicherung?

Grundsätzlich gilt Versicherungsschutz innerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz. Eine Einschränkung z. B. nur auf Deutschland ist oft möglich, ebenso eine Erweiterung auf weitere Staaten außerhalb des EWR.


Sinnvolle Ergänzung

Betriebshaftpflicht

Eine Betriebshaftpflicht ist eine unverzichtbare „must have“-Versicherung auch beim Frachtführer. Natürlich ist der Schaden an der Ladung der greifbarste Haftungsfall – allerdings sind Sie grundsätzlich auch bei Schäden haftbar, die sich auf Ihrem Betriebsgelände zutragen (z. B. Verletzung der Verkehrssicherheit durch unterlassenes Streuen), die Sie einem Besucher zufügen (z. B. Kaffee auf den Tablet-PC eines Kunden verschütten) oder die Sie beim Be- und Entladen der Fracht an dieser verursachen.

Mehr zur Betriebshaftpflicht

Kaskoerweiterung für Schäden durch Ladung

Eine Kaskoversicherung kommt für Schäden auf, die dem Fahrzeug unerwartet von außen zugefügt werden. Abhängig davon, ob Voll- oder Teilkasko versichert ist, ist der Katalog versicherter Gefahren unterschiedlich groß. Schäden, die Ladung am Fahrzeug verursacht (z. B. beim Bremsen), sind regulär im Normalfall allerdings nicht abgesichert. Bei einigen Versicherern ist die Erweiterung um sogenannte Brems-, Betriebs- und Bruchschäden darstellbar.

Rechtsschutzversicherung

Gerade als Branche, die zwingend von einer Fahrerlaubnis abhängig ist, müssen Sie sich rechtlich verteidigen können, wenn Ihnen Verkehrsverstöße vorgeworfen werden, die zum Entzug des Führerschein führen können. Schadenersatzforderungen, die aus dem Ausfall Ihres Fahrzeugs entstehen, das Ihnen durch einen Dritten beschädigt wurde, können ebenso zum Streitfall werden wie Auseinandersetzungen mit Trägern der Sozialversicherung, ob alle Elemente der Gesamtvergütung Ihrer Fahrer abgabenpflichtig sind. Ärger mit zahlungsunwilligen Kunden können Sie grundsätzlich ohne entstehende Zusatzkosten an den Inkassoservice abgeben (ggf. zusätzliche Kosten bei Auslandsvollstreckungen etc.). Eine Rechtsschutzversicherung ist ein großer Gewinn für Ihr Unternehmen.

Mehr zur Rechtsschutzversicherung

Unfallversicherung

Es genügt im Grunde ein Tag mit längerer Fahrstrecke und man fragt sich unweigerlich, weshalb eigentlich nicht mehr Verkehrsunfälle passieren. Immer wieder wird man mit Verhaltensauffälligkeiten anderer Verkehrsteilnehmer konfrontiert, die einen nur noch den Kopf schütteln lassen. Unglücklich, wenn man durch die Unachtsamkeit eines anderen dann geschädigt wird. Angesichts der Masse und der Geschwindigkeit eines durchschnittlichen Fahrzeugs kann man sich gut vorstellen, dass es hier bei einem Unfall schnell auch zu dauerhaften Schäden an Fahrern und Beifahrern kommen kann. Eine Unfallversicherung springt entsprechend des Invaliditätsgrads und im Rahmen der gewählten Absicherung für die Kosten ein, die Ihnen z. B. durch einen rollstuhlgerechten Umbau Ihres Hauses entstehen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Kraftfahrer ist einer der gefährdetsten Berufe überhaupt. Neben der bereits bei der Unfallversicherung angesprochenen gesteigerten Unfallgefahr sind es vor allem die Bandscheiben, die irgendwann dafür sorgen, dass man keine Strecke mehr ohne Schmerzen fahren kann. Die weitere Ausübung des Berufs ist dann über kurz oder lang nicht mehr möglich. Berufsunfähigkeit liegt dann vor. Gut, wer vorgesorgt hat. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt mit der abgesicherten Rente das fehlende Einkommen bis zum vereinbarten Endalter. Da der Beitrag einer Versicherung immer auch die Höhe des Risikos wiederspiegelt, ist ein vollwertiger Berufsunfähigkeitsschutz bei aller Notwendigkeit kein Schnäppchen. Ist der Beitrag nicht zu stemmen, kann mit Alternativprodukten evtl. ein bezahlbarer, wenn natürlich auch simplerer Schutz dargestellt werden. Primäre Aufmerksamkeit gebührt jedoch immer der Berufsunfähigkeitsversicherung.

 


Ihre Ansprechpartner für Verkehrshaftungsversicherung:

Uwe Brand

Kundenbetreuer Außendienst
Betriebswirt (IHK)

Roger Pauli

Kundenbetreuer Außendienst
Versicherungskaufmann

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