Betriebs­schließungs­versicherung

Betriebsschließungs­versicherung

Wenn ein Betrieb Lebensmittel verarbeitet, sollte er sich mit der Betriebsschließungsversicherung vertraut machen. Selbst größte Sorgfalt und Hygiene schützen manchmal nicht vor der Verbreitung von Infektionen.

Zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen wurde 2001 das Infektionsschutzgesetz als Nachfolger des Bundes-Seuchengesetzes beschlossen. Konkret erlaubt dieses Gesetz unter anderem, die Auferlegung von Tätigkeitsverboten oder sogar die Schließung des Betriebs, wenn Gefährdungspotenzial durch Verbreitung von Infektionen während der Lebensmittelverarbeitung besteht. Betroffene Betriebe sind oft Gastronomie, Hotels, oder der Einzelhandel. Jährlich werden so zehntausende Krankheitsfälle gemeldet, darunter Legionellen, Hepatitis oder FSME.

Mit einer Betriebsschließungsversicherung können sie sich als Inhaber eines lebensmittelverarbeitenden Betriebes effektiv schützen, denn schon ein Verdacht auf Infektionsgefahr kann existenzbedrohende Folgen haben. Im folgenden werden Punkte aufgezeigt, die essenziell in einer Betriebsschließungsversicherung enthalten sein sollten.

  • Betriebsschließung wegen Infektionsgefahr durch zuständige Behörde
  • Desinfektion der Betriebsräume, Einrichtung, Vorräten und Waren
  • Tätigkeitsverbot, auch für einzelne Person

Die Betriebsarten, welche versichert werden können, sind Hotel- und Beherbergungsbetriebe, Gaststätten, Restaurants, Imbissbuden, Kioskbetriebe, Einzelhandelsbetriebe, Discotheken und Bürobetriebe.

Sie sehen, eine Betriebsschließung ist durchaus nicht ungewöhnlich, eine gute Versicherung kann also im Fall eines Falles ihre Existenz sichern. Nehmen sie bei Fragen oder für weitere Informationen gerne Kontakt mit uns auf.


Ihre Ansprechpartner für Betriebsschließungs­versicherung:

Uwe Brand

Kundenbetreuer Außendienst
Betriebswirt (IHK)

Steffen Rein

Geschäftsführer
Diplom-Kaufmann (FH)

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