Anhängerversicherung
Gesetzlich vorgeschrieben
Wussten Sie, dass Sie für Anhänger und Auflieger einen eigenen Versicherungsschutz benötigen? Die Haftpflichtversicherung ist sogar für Anhänger gesetzlich vorgeschrieben. Auf Wunsch bekommen Sie zusätzlich Teilkasko- oder Vollkaskoschutz.
Der Beitrag zur Anhängerversicherung berechnet sich nach Nutzlast und zulässigem Gesamtgewicht, nach Aufbauart (Kipper, Plane, geschlossener oder offener Kasten), nach Datum der Erstzulassung und danach, ob Sie den Hänger nur im Werksverkehr oder auch im gewerblichen Gütertransport einsetzen.
Hier sind einige typische Fälle, in denen eine Anhängerversicherung greift:
- Unfälle mit dem Anhänger: Wenn der Anhänger an einem Unfall beteiligt ist und dadurch Schäden an Fahrzeugen, Personen oder Eigentum verursacht, kann die Anhängerversicherung die Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung von beschädigtem Eigentum sowie mögliche Schadenersatzansprüche übernehmen.
- Beschädigung des Anhängers: Die Anhängerversicherung deckt in der Regel auch Schäden ab, die am Anhänger selbst entstehen, zum Beispiel durch Vandalismus oder Diebstahl.
- Transportschäden: Wenn der Anhänger dazu genutzt wird, Waren oder Güter zu transportieren, können Schäden während des Transports durch die Anhängerversicherung gedeckt sein.
Anhängerhaftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Anhänger oder Auflieger einsetzen, sparen Sie durch Abschluss einer Flottenversicherung. Der Versicherer hat in diesem Fall weniger Verwaltungsaufwand als bei vielen Einzelverträgen, von diesem Kostenvorteil profitieren Sie als Kunde durch deutlich günstigere Beiträge.
Wichtig: Die transportierten Güter selbst sind durch die Anhängerversicherung nicht geschützt. Schließen Sie deshalb eine Transportversicherung ab, wenn Sie regelmäßig Güter von Wert befördern.
Ihre Ansprechpartner für die Anhängerversicherung:
Daniel Issner
Kundenbetreuer Innendienst
KFZ- und Sachversicherungen
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
Mark Hohenadel
Kundenbetreuer Innendienst
KFZ- und Sachversicherungen
Versicherungskaufmann
Bettina Weigand
Kundenbetreuerin Innendienst
KFZ-Versicherungen
Versicherungsfachfrau (BWV)
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… wenn Schäden zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger abgesichert sein sollen.